Hallo Zusammen,
folgende Situation. Ich bin im Feb 2009 in meine Wohnung einzogen.
Auf der Nebenkostenabrechnung für 2009 standen jetzt 80 Euro:eek: für eine Fensterwartung.
Die Fensterwartung hat aber in dem Zeitraum, indem ich in der Wohnung garnicht stattgefunden.Der Vermieter hat diese in 2007 auf Rechnung(kein Wartungsvertrag) machen lassen (240 Euro:eek:) und legt diese jetzt auf die 36 Folgemonate um.
Leider steht im Mietvertrag das Fensterwartung zu den Betriebskosten zählt. Hat das überhaupt Bestand? Ich habe immer gelesen, das Fensterwartung clip und klar Sache des Vermieters ist.Danke Euch!
Beiträge von monolo
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