Mitbewohner ohne Mietvertrag rausschmeißen

  • Hallo,

    mein Bruder hat eine eigene Wohnung und anfang diesen Jahres ist ein Arbeitskollege bei ihm eingezogen. Nun ist es so das dieser Kollege ihn total nervt und er möchte ihn nur noch aus der Wohnung raus haben.

    Also:

    1. Der Vermieter meines Bruders hat das Okay gegeben für einen Untermieter.

    2. Zwischen meinem Bruder und dem Kollegen wurde kein Untermietervertrag abgeschlossen.

    3. Der Kollege ist nicht in der Wohnung gemeldet.

    4. Der Kollege hat die Miete mal gezahlt, mal sehr viel später als vereinbart, so wie er konnte

    5. Der Kühlschrank ist eigentlich unterteilt, aber er bedient sich immer wieder an den Sachen meines Bruders, hält sich nicht an Vereinbarungen, tut nichts im Haushalt und ist aggressiv.

    Wie kann mein Bruder diesen Kollegen so schnell wie möglich aus der Wohnung bekommen?

    Mein Bruder sagte ihm heute das er möchte das er auszieht, aber das interessiert ihn nicht. Mein Bruder hat zur Zeit den Fuß in Gips und kann sich nicht wehren. Der Kollege hat ihm heute gedroht, wollte ihr schlagen wenn mein Bruder versucht ihn rauszuschmeißen. Mein Bruder hat sich Messer in der Wohnung bereit gelegt falls der Kollege auf ihn losgehen sollte und mein Bruder ist eigentlich niemand der Angst hat, aber er ist halt angeschlagen wegen seinem Fuß.

  • Hilfe zum Mietrecht können Sie hier in engen Rahmen bekommen, aber in die hoheitlichen Rechte der Staatsgewalt werden wir hier nicht eingreifen. Bemühen Sie die Organe der Polizei.

  • Hallo Melchen,

    nur im Bezug auf das Mietrecht soll sich mein Beitrag beziehen und nicht auf die persönlichen Situation zwischen Ihren Bruder und den Untermieter.

    Untermietverträge können auch mündlich zustande kommen. Wenn das Untermietverhältnis vom Hauptmieter gekündigt werden soll, so sollte die Kündigung schriftlich erfolgen. Der Hauptmieter hat die Kündigung zu begründen und der Zugang zum Untermieter sollte nachweisbar sein.

    Ist die Wohnung möbiliert an den Untervermieter vermietet worden, dann spätestens zum 15. eines Monats. Und das Mietverhältnis ist am Ende des Monats beendet.

    Eine Kündigung ohne berechtigten Interesse 6 Monate (da es gleich gestellt werden kann, wie ein Mietverhältnis in einer Einliegerwohnung)

    Wohnung ohne Möbel vermietet, dann könnte ein berechtigtes Interesse (BGB 573) in Fragen kommen. Kündigungszeit hier 3 Monate

    Wenn schon mehrmals die komplette Miete nicht, nicht vollständigt zum vereinbarten Termin gezahlt wurde. Fristlose Kündigung eventuell möglich.

    Leider sind keine genauen Angaben zu den Mietzahlungsproblem erläutert worden. Daher ist eine ausführliche Schilderung der event. Möglichkeiten nicht so ohne weiteres möglich.

    Fazit: Ein Untermietvertrag ist so zu kündigen wie ein "normaler" Mietvertrag. Zu unterscheiden ist halt ob die Wohnung möbiliert den Untermieter zu Verfügung gestellt wurde und ob mit oder ohne berechtigtes Interesse gekündigt wird.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (19. Juli 2012 um 18:54)

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