fristlose Kündigung bei Ruhestörung

  • Hallo liebe Community,

    mein Problem stellt sich wie folgt da:

    Im Sommer 2008 habe ich eine Altbauwohnung bezogen und diese selber Renovieren müssen (Boden, Tapete etc.).
    Im Jahr 2009 setzte die Hausverwaltung dann einen neuen Mieter ins Haus, der über mir einzog. Am ersten Abend - Ostersonntag - kam es dann schon zu massiven Lärmbelästigungen um 2 Uhr nachts durch Musik. Ich habe mich dann in der Nacht vorstellig gemacht und wusste nach der ersten Sekunde dass dieser Mensch sich NIE ändern wird! Hochgradig Asozial!

    Ich habe dann damit begonnen seine Ruhestörungen auf Video aufzunehmen. Dieser Ordner ist mit über 50 Videos gefüllt! Auf den Videos ist steht’s zu Anfang die aktuelle Uhrzeit, so dass man sieht um welche Uhrzeiten sich das ganze bewegt.

    Mein Vermieter weiß von den Störungen und hat bereits den Störenfried einmal Abgemahnt. Natürlich gab es keine Veränderung :(
    Ich habe mehrfach bereits Ordnungsamt und Polizei gerufen, aber nachdem die gekommen sind, ging der Terror anders weiter, durch rumklopfen oder mehrfaches springen auf den Boden. Zudem hat der Störer mich einmal Lautstark körperlich im Treppenhaus vor meiner Wohnungstür bedroht, das können meine Freundin und ein Nachbar der mir gegenüber wohnt bezeugen!

    Seit 5 Monaten habe ich die Kaltmiete um 40 Euro gesenkt (30% von der Kaltmiete), aber bis heute kam keine Reaktion!

    Jede Nacht ist ein echtes Erlebnis. Heute Nacht hat es sich um halb 4 so angehört als wenn er ein Kabel hinter die Wand verlegen wollte!

    Was ich jetzt wissen möchte ist folgendes:

    Kann ich meine Wohnung bis zum 15 oder 30.04.2010 fristlos Kündigen? Ich will hier einfach nur schnellst möglich raus.


    Danke für Hilfe!
    Lieben Gruß

  • Im Jahr 2009 setzte die Hausverwaltung dann einen neuen Mieter ins Haus, der über mir einzog. Am ersten Abend - Ostersonntag - kam es dann schon zu massiven Lärmbelästigungen um 2 Uhr nachts durch Musik. Ich habe mich dann in der Nacht vorstellig gemacht und wusste nach der ersten Sekunde dass dieser Mensch sich NIE ändern wird! Hochgradig Asozial!

    Ich habe dann damit begonnen seine Ruhestörungen auf Video aufzunehmen. Dieser Ordner ist mit über 50 Videos gefüllt! Auf den Videos ist steht’s zu Anfang die aktuelle Uhrzeit, so dass man sieht um welche Uhrzeiten sich das ganze bewegt.

    Mein Vermieter weiß von den Störungen und hat bereits den Störenfried einmal Abgemahnt. Natürlich gab es keine Veränderung :(
    Ich habe mehrfach bereits Ordnungsamt und Polizei gerufen, aber nachdem die gekommen sind, ging der Terror anders weiter, durch rumklopfen oder mehrfaches springen auf den Boden. Zudem hat der Störer mich einmal Lautstark körperlich im Treppenhaus vor meiner Wohnungstür bedroht, das können meine Freundin und ein Nachbar der mir gegenüber wohnt bezeugen!

    Seit 5 Monaten habe ich die Kaltmiete um 40 Euro gesenkt (30% von der Kaltmiete), aber bis heute kam keine Reaktion!

    Jede Nacht ist ein echtes Erlebnis. Heute Nacht hat es sich um halb 4 so angehört als wenn er ein Kabel hinter die Wand verlegen wollte!

    Was ich jetzt wissen möchte ist folgendes:
    Kann ich meine Wohnung bis zum 15 oder 30.04.2010 fristlos Kündigen? Ich will hier einfach nur schnellst möglich raus.


    Hi Fox,
    ich würde mir ausser den Videos (das war schon mal sinnvoll!) alle Verfehlungen nach den berühmten "W"s Wer hat Wann Was gemacht, Wer ist Zeuge? tabellarisch notieren. Dies dem VM mitteilen und Abhilfe fordern binnen 10 Tagen, ansonsten Mietminderung. Schriftlich, also aktenkundig, hat der VM das ja schon?
    Nach Deiner Antwqort sehen wir mal weiter.
    Ähem, ob Du jetzt fristlos (also kürzer als 3 Monate) kündigen kannst, wage ich eher zu bezweifeln (vorsichtshalber...).

  • Guten Abend Berny,

    Also meine Drohung bezüglich Mietkürzung hat mein Vermieter bekommen. Als dann nichts passiert ist habe ich die Miete gekürzt. Das mache ich jetzt seit 5 Monaten und es gab bis heute keine Besserung oder Reaktion.

    Auch jetzt wärend ich hier um 22:25 Uhr schreibe werde ich von Bassstößen geplagt :(

    Ich habe eine neue Wohnung im Auge und möchte unbedingt hier gaaaaaaanz schnell raus!
    Was müsste denn noch passieren damit ich fristlos Kündigen kann!?

    MfG.

  • Guten Abend Berny,

    Also meine Drohung bezüglich Mietkürzung hat mein Vermieter bekommen. Als dann nichts passiert ist habe ich die Miete gekürzt. Das mache ich jetzt seit 5 Monaten und es gab bis heute keine Besserung oder Reaktion.

    Auch jetzt wärend ich hier um 22:25 Uhr schreibe werde ich von Bassstößen geplagt :(

    Ich habe eine neue Wohnung im Auge und möchte unbedingt hier gaaaaaaanz schnell raus!
    Was müsste denn noch passieren damit ich fristlos Kündigen kann!?

    MfG.

    Hi Fox,
    die Angelegenheit könnte rechtshängig werden, ich blicke ja in Deinen VM nicht hinein.
    Mit einem Rat tue ich mich schwer, vielleicht hat Mainschwimmer noch eine Idee...?
    Sinnvoll wäre auch (gewesen...), wenn Du bei jeder Ruhestörung die Polizei gerufen und den VM aufgefordert hättest, für Abhilfe dieses ihm seit dem -Datum- nachweislich bekannten Sachverhalts zu sorgen. Kannst es ja jetzt in den nächsten Brief hineinschreiben.
    Auch ein Mieter kann seinen VM abmahnen und bei Nichterfolg Konsequenzen androhen.
    Ich würde den VM sofort schriftlich über die letzten Ereignisse informieren und ihn wegen seiner Inaktivität abmahnen (das Wort muss geschrieben werden!).
    Dann würde ich schreiben, dass ich ihm eine Frist von einem Monat ab Zugang dieses Schreibens gebe, nachhaltig für Abhilfe zu sorgen, da ich ansonsten mir die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses vorbehalte.

  • Nach der Abmahnung des Vermieters und einer Fristsetzung von höchstens 1 Woche (4 Wochen sind m.E. viel zu lang, da dem Vermieter der Vorgang bekannt ist und auch die Dringlichkeit nicht mehr zum Ausdruck kommt), sollte eine fristlose Kündigung nach § 569 Absatz 2 BGB "Störung des Hausfriedens durch Mieter " möglich sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Sinus (18. März 2010 um 14:57) aus folgendem Grund: falscher §

  • Hallo zusammen!

    @Sinus, könntest du mir das ganze mal genauer erklären? Finde nur sachen zur Mietkürzung und Mieteinbehaltung unter dem §542.

    Aber nochmal an alle, wäre es nicht möglich fristlos zu Kündigen nach diesem Ablauf:

    - Vermieter wurde über Störenfried informiert, zur Abhilfe aufgefordert
    - Vermieter hat Störenfried nach meinen Videobeweismaterial Abgemahnt
    - Störenfried zeigt keine Einsicht und Stört weiter, bedroht mich sogar einmal Körperlich (zwei Personen können das Bezeugen)
    - Vermieter wird wieder informiert, ich drohe mit Mietkürzung
    - Keine Veränderung oder Reaktion, frühte zur angedrohten Mietkürzung
    - Immernoch keine Rückmeldung auf die bereits 5 monatige anhaltende Mietkürzung und keine Besserung vom Störenfried

    Wäre jetzt nicht der nächste Schritt die fristlose Kündigung zum Monatsende??

    Meine Lebensgefährtin und ich stehen kurz vor der Klapsmühle :(


    Lieben Gruß.

    Einmal editiert, zuletzt von NitrOFox (18. März 2010 um 12:48)

  • Aber nochmal an alle, wäre es nicht möglich fristlos zu Kündigen nach diesem Ablauf:
    - Vermieter wurde über Störenfried informiert, zur Abhilfe aufgefordert
    - Vermieter hat Störenfried nach meinen Videobeweismaterial Abgemahnt
    - Störenfried zeigt keine Einsicht und Stört weiter, bedroht mich sogar einmal Körperlich (zwei Personen können das Bezeugen)
    - Vermieter wird wieder informiert, ich drohe mit Mietkürzung
    - Keine Veränderung oder Reaktion, frühte zur angedrohten Mietkürzung
    - Immernoch keine Rückmeldung auf die bereits 5 monatige anhaltende Mietkürzung und keine Besserung vom Störenfried

    Wäre jetzt nicht der nächste Schritt die fristlose Kündigung zum Monatsende??
    Lieben Gruß.


    Hallo Fox,
    wie Du merkst, tut sich die Ratgebergemeinde in Deinem Falle nicht leicht...
    Hast Du denn schon mal mit dem VM über weitere Massnahmen gesprochen?
    Hat der VM den Störer bisher lediglich einmal abgemahnt (es soll ja Mieter geben, die das als Streicheleinheit auffassen, also "brauchen".)
    Falls Du fristlos kündigt, solltest Du auf jeden Fall auch "hilfsweise zum nächstmöglichen Termin" kündigen (nachweislich, durch Boten, also mit Zeugen).
    Viel Glück Euch!

  • Hallo zusammen!

    @Sinus, könntest du mir das ganze mal genauer erklären? Finde nur sachen zur Mietkürzung und Mieteinbehaltung unter dem §542.

    A


    Entschuldigung, die richtige Fundstelle ist § 569 Abs.2 BGB. :o

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