Hallo zusammen!
@Sinus, könntest du mir das ganze mal genauer erklären? Finde nur sachen zur Mietkürzung und Mieteinbehaltung unter dem §542.
Aber nochmal an alle, wäre es nicht möglich fristlos zu Kündigen nach diesem Ablauf:
- Vermieter wurde über Störenfried informiert, zur Abhilfe aufgefordert
- Vermieter hat Störenfried nach meinen Videobeweismaterial Abgemahnt
- Störenfried zeigt keine Einsicht und Stört weiter, bedroht mich sogar einmal Körperlich (zwei Personen können das Bezeugen)
- Vermieter wird wieder informiert, ich drohe mit Mietkürzung
- Keine Veränderung oder Reaktion, frühte zur angedrohten Mietkürzung
- Immernoch keine Rückmeldung auf die bereits 5 monatige anhaltende Mietkürzung und keine Besserung vom Störenfried
Wäre jetzt nicht der nächste Schritt die fristlose Kündigung zum Monatsende??
Meine Lebensgefährtin und ich stehen kurz vor der Klapsmühle ![]()
Lieben Gruß.