Beiträge von bauernopfer

    ich bin sicher, sowohl Mietvertrag als auch die Anweung von Herr B. an einem Platz aufbewahrt zu haben, wo ich immer alle wichtigen unterlagen habe, beides ist nicht da...
    herr b. oder auch frau a. könnte in meiner wohnung gewesen sein

    interessant auch: als ich anfang Juni nach 2 Wochen aus dem Urlaub kam, war mein Briefkasten völlig leer, ungewöhnlich ...

    hallo,
    ich habe eine förmliche Zustellung einer Pfändungs- und Überweisungsverfügung vom kassen- und steueramt bekommen.
    es geht um Pfändung aller fälligen und künftig fälligen Forderungen aus meinem Mietvertrag :confused:
    Ich werde zur Überweisung von gepfändeten Beträgen von ca. 2600€ aufgefordert und darf nicht mehr an Frau A. zahlen

    ich wohne da seit 2004 Frau A. und Herr B. (Buchstaben geändert) sind gemeinsame Vermieter, Frau A. ist wohl Eigentümerin, Herr B. Hausverwalter.
    Beide sind immer als gemeinsame Vermieter aufgetreten, Frau A. habe ich allerdings seit 2009 nicht gesehen.
    Anhand Kontoauszügen kann ich belegen, dass die Miete bis Juni 2011 an ein gemeinsames Konto von Frau A. und Herrn B. ging. Im Juni unterrichtete mich Herr B. über eine Änderung der Bankverbindung, Frau A. war nicht zu erreichen, ich fühlte mich verpflichtet, dem zu entsprechen, die Miete geht seit Juli 2011 an eine Frau B. (Name derselbe wie Herr B.)
    Die Zahlungen an die neue Bankverbindung ab Juli 2011 kann ich auch per Kontoauszügen belegen.
    Dagegen gab es ein Jahr lang keinen Einspruch von Frau A. oder sonst einer Partei, und plötzlich diese Pfändungs- und Überweisungsverfügung, s.o.
    Ich habe per Mail an das Amt Einspruch eingelegt, da ich ohnehin nicht an Frau A. zahle, sie sollen sich an Herrn B. wenden, darauf noch keine Reaktion
    Was kann daraus entstehen?

    hallo,
    ich habe eine förmliche Zustellung einer Pfändungs- und Überweisungsverfügung vom kassen- und steueramt bekommen.
    es geht um Pfändung aller fälligen und künftig fälligen Forderungen aus meinem Mietvertrag :confused:
    Ich werde zur Überweisung von gepfändeten Beträgen von ca. 2600€ aufgefordert und darf nicht mehr an Frau A. zahlen

    ich wohne da seit 2004 Frau A. und Herr B. (Buchstaben geändert) sind gemeinsame Vermieter, Frau A. ist wohl Eigentümerin, Herr B. Hausverwalter.
    Beide sind immer als gemeinsame Vermieter aufgetreten, Frau A. habe ich allerdings seit 2009 nicht gesehen.
    Anhand Kontoauszügen kann ich belegen, dass die Miete bis Juni 2011 an ein gemeinsames Konto von Frau A. und Herrn B. ging. Im Juni unterrichtete mich Herr B. über eine Änderung der Bankverbindung, Frau A. war nicht zu erreichen, ich fühlte mich verpflichtet, dem zu entsprechen, die Miete geht seit Juli 2011 an eine Frau B. (Name derselbe wie Herr B.)
    Die Zahlungen an die neue Bankverbindung ab Juli 2011 kann ich auch per Kontoauszügen belegen.
    Dagegen gab es ein Jahr lang keinen Einspruch von Frau A. oder sonst einer Partei, und plötzlich diese Pfändungs- und Überweisungsverfügung, s.o.
    Ich habe per Mail an das Amt Einspruch eingelegt, da ich ohnehin nicht an Frau A. zahle, sie sollen sich an Herrn B. wenden, darauf noch keine Reaktion
    Was kann daraus entstehen?

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