Kündigung, Teil 2

  • Hallo,

    ich habe vor ein paar Tagen schon mal einen Beitrag geschrieben über die Kündigungsgründe die uns unser Vermieter telefonisch mitteilte.

    So nun war er heute da,fragte ob wir die schriftliche Kündigung erhalten haben,die er wohl am Donnerstag weggeschickt haben soll (nein,wir haben sie nicht bekommen).
    Dazu begründete er nochmal einen der Kündigungsgründe,das er das Haus mit uns als Mietern nicht verkaufen kann (wir sind die einzigsten Mieter im Haus,die restlichen vier Wohnung stehen leer).

    Aber:
    Wenig später machte unser Vermieter in der leerstehenden Parterrewohnung Zettel an jedes Fenster dran mit der Aufschrift:

    Hausverkauf
    Voll-oder Teilverkauf
    Tel.0xxxxxxxx

    Ist nur mein Vermieter so Dreist/oder Blöde(Tschuldigung für die Bezeichnung)?!
    Soll ich Beweise sammeln??
    Wie geht man bei so einem Fall vor?Ich glaube der hält uns für Dumm!

    2 Mal editiert, zuletzt von Katl79 (14. Juli 2012 um 20:28)

  • Katl79:

    "nun war er heute da,fragte ob wir die schriftliche Kündigung erhalten haben,die er wohl am Donnerstag weggeschickt haben soll (nein,wir haben sie nicht bekommen)."
    Nun denn...

    "Dazu begründete er nochmal ..."
    Muss alles IM Kündigungsschreiben stehen. Nachträgliches ist rechtlich wirkungslos.

    "einen der Kündigungsgründe,das er das Haus mit uns als Mietern nicht verkaufen kann (wir sind die einzigsten Mieter im Haus,die restlichen vier Wohnung stehen leer)."
    Ich denke, dass das Argument der mangelhaften wirtschaftlichen Verwertbarkeit hier nicht zieht, denn er könnte ja die anderen drei Wohnungen wieder vermieten.

    "Wenig später machte unser Vermieter in der leerstehenden Parterrewohnung Zettel an jedes Fenster dran mit der Aufschrift:
    Hausverkauf
    Voll-oder Teilverkauf
    Tel.0xxxxxxxx"
    Das kann er.

    "Soll ich Beweise sammeln??"
    Wofür..?

    "Wie geht man bei so einem Fall vor?"
    Jetzt kämen wir in die Gegend der (für Laien unzulässigen) Rechtsberatung.
    Ich würde vorerst garnicht reagieren, bis dass ich etwas Schriftliches habe. - Und dann wirst Du Dich bestimmt wieder hier melden.;)
    PS: Und dann bitte an diesen Thread anhängen.

  • Bevor Ihr nichts schriftliches habt ist auch keine Kündigung ausgesprochen und die Begründung der Kündigung möchte ich sehen.

    Interessant ist noch der Teilverkauf.... ein Teilverkauf wäre imho nur mit Gründung einer WEG möglich.

    Der Erwerber einer solchen Eigentumswohnung kann sich gemäß § 577a BGB während einer Wartefrist von mindestens drei Jahren seit dem Erwerb nicht auf Eigenbedarf berufen.

    Außerdem müsste euch ein Vorkaufsrecht angeboten werden.

  • Ich habe heute die Kündigung erhalten!
    Ich schreibe nun den genauen Wortlaut:

    Betr: Wohnungskündigung zum 31.10.2012

    Sehr geehrte Frau U.....

    aus persönlichenund wirtschaftlichen Gründen müssen wir die von Ihnen angemietete Wohnung zum 31.10.2012 kündigen.
    Wir bitten um Mitteilung bis zum 25.07.2012 ob sie der ordentlichen Kündigung zustimmen.

    Mit freundlichen Grüssen
    B....


    Ich sage gleich dazu,ich heise mit Nachnamen nicht U. sondern bin seit zwei Jahren Verheiratet und Heise mit Nachnamen S....dies ist dem Vermieter bekannt!Selbst der nichtmehr vorhandene Nachname U. ist falschgeschrieben!!

    In der Adressezeile steht :
    Frau Katja U...../S......

    Kündigung wurde am 11.07.2012 geschrieben.

    Ich bekomme keinen Termin vor dem 25.07.2012 :(

    Einmal editiert, zuletzt von Katl79 (19. Juli 2012 um 15:27)

  • Hallo Katl79,

    "aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen müssen wir die von Ihnen angemietete Wohnung zum 31.10.2012 kündigen."
    Halte ich lediglich für eine Meinungsäusserung. Richtiger wäre m.E. eine klare Aussage wie: "Wir kündigen den Mietvertrag zum 31.10.2012."
    Davon abgesehen, persönliche und wirtschaftliche Gründe erfüllen die rechtlichen Anforderungen in keinster Weise.

    "Ich sage gleich dazu,ich heise mit Nachnamen nicht U. sondern ..."
    Falls Du dies dem VM nachweislich mal mitgeteilt hattest, könntest Du noch zusätzlich argumentieren, dass Du nicht der Adressat dieser wirkungslosen Kündigung bist. Weiter erläutern/begründen brauchst Du es m.M. nicht.

  • Vorsicht, diese Kündigung wäre nur wirksam wenn Du zustimmst.

    Ansonsten ist es keine Begründung die eine ordentliche Kündigung rechtfertigt.

    Dass würde ich dem Vermieter einfach freundlich mitteilen.

  • Vorsicht, diese Kündigung wäre nur wirksam wenn Du zustimmst.

    Ansonsten ist es keine Begründung die eine ordentliche Kündigung rechtfertigt.

    Dass würde ich dem Vermieter einfach freundlich mitteilen.

    Die Sachlage ist ja,wie schon geschildert,er möchte das Haus verkaufen,zu einem völlig überteuerten Preis(sicher ist das sein Problem).
    Zumal geht ja aus der Kündigung nur hervor,das er die Wohnung kündigt!Was ist mit Garagen und Keller,die wir auch gemietet haben?
    Ich werde sicherlich der Kündigung nicht zu Stimmen!

  • Katl79:

    "er möchte das Haus verkaufen,zu einem völlig überteuerten Preis"
    Ist völlig egal, ob und wie er das Haus verkauft oder verschenkt oder...

    "Zumal geht ja aus der Kündigung nur hervor,das er die Wohnung kündigt!Was ist mit Garagen und Keller,die wir auch gemietet haben?"
    EIN Mietvertrag? Falls ja, Teilkündigung(en) gehen nicht.

    "Ich werde sicherlich der Kündigung nicht zu Stimmen!"
    OK, nicht bangemachen lassen!

  • Wenn er nur schreibt aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen...

    ja wie jetzt und wie sind die Gründe?

    es müssen schon handfeste Gründe sein und da gibt es nur eine geringe Auswahl die das Gesetz zulässt.
    Solange Ihr eure Miete pünktlich und vollständig zahlt und keine massiven Vertragsverletzungen begeht, kann der Vermieter Euch da garnichts.

  • einfach aussitzen kostet zwar nerven, aber so ist das leben halt. die kündigung ist unwirksam und das ding bekommt er auch nicht wieder grade gebogen.

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

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