Schadensersatz

  • Hallo,

    ich habe meine Wohnung gekündigt und es sind einige Probleme aufgetreten.

    Meine Vermieterin verlangt Schadensersatz für einen Kaminofen, welcher als Heizkörperersatz in der Wohnung aufgestellt wurde. Da ich ihn angeblich ruiniert habe. Zudem ist sie selbst nicht mehr im Besitz des Ofens. Sie hat ihn bereits weiterverkauft.

    Da meine Vermieterin allem anschein nach meine Kaution für den Schadensersatz am Ofen für sich behalten wollte, habe ich die Kaltmiete nicht bezahlt, da ich sonst meine Kaution nicht wiederbekomme.

    Mir ist bewusst, dass ich die Miete rein rechtlich zu bezahlen habe, aber wie sieht es aus mit der Kaution und dem Schadensersatz aus?
    Wäre es möglich die Miete von der Kaution abzuziehen?

    Gruß

  • Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung und hat mit der Mietzahlung nichts zu tun!
    Die Kaution darf nicht "abgewohnt" werden.

    Zum Schadenersatz: Sie müssen nur für den Zeitwert gerade stehen.

  • Was ist denn der Zeitwert?
    Bzw inwieweit hat meine Vermieterin überhaupt anspruch auf einen Schadensersatz.
    Sie hat den Ofen schon verkauft und somit keinen Anspruch mehr.
    Zudem habe ich einen eigenen Ofen gekauft und aufgestellt, da der von der Vermieterin aufgestellte Ofen große Mängel hatte, die ich nicht verursacht habe. Sie wirft mir vor, dass ich den Besitz des Ofens aufgegeben habe (also den alten) als ich ihn in der Garage abgestellt habe. allerdings war dieser nie mein Besitz, da er Heizkörperersatz war.
    Zudem ist er schließlich als Heizung gedacht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Johker (14. Juli 2012 um 19:32)

  • Hallo Johker,

    "Meine Vermieterin verlangt Schadensersatz für einen Kaminofen, welcher als Heizkörperersatz in der Wohnung aufgestellt wurde. Da ich ihn angeblich ruiniert habe. Zudem ist sie selbst nicht mehr im Besitz des Ofens. Sie hat ihn bereits weiterverkauft."
    Dann hat sie sich diesbezüglich wohl selbst den Boden unter den Füssen weggezogen...:D

    "Da meine Vermieterin allem anschein nach meine Kaution für den Schadensersatz am Ofen für sich behalten wollte,"
    Dann sollte sie mal den Beweis antrete...:D

    "habe ich die Kaltmiete nicht bezahlt, da ich sonst meine Kaution nicht wiederbekomme."
    Verstehe schon, ist aber nicht rechtens.

    "Mir ist bewusst, dass ich die Miete rein rechtlich zu bezahlen habe,"
    Aha.

    "wie sieht es aus mit der Kaution und dem Schadensersatz aus?"
    Abgerechnet wird erst nach der Rückgabe der Mietsache.

    "Bzw inwieweit hat meine Vermieterin überhaupt anspruch auf einen Schadensersatz."
    Wenn sie Dir eine Schädigung nachweisen kann, § 823 BGB.

    "Sie hat den Ofen schon verkauft"
    Ihr Problem.

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