Seit März 2010 keine NK-Abr. jetzt Auszug im September

  • Hallo zusammen,

    um es ganz kurz zu machen einfach mal die Fakten:

    - NK 150€ pro Monat für Heizung, Wasser, Hausmeister, Abfall usw. bei 70qm
    - Mietkaution 2KM also 1080€
    - 1.3.2010 eingezogen
    - Keine NK seit 5.2012 gezahlt -> Grund fehlende NK-Abrechnung natürlich 3 Monate vorher schriftlich angekündigt.
    - Schriftlich gekündigt zum 31.8.2012 , Erhalt der Kündigung per SMS vom Vermieter bestätigt.

    Ich werde auch weiterhin keine NK überweisen, in jeder Überweisung steht im Betreff auch nochmal der Hinweis auf fehlende Abrechnungen. Bis zum Ende des Mietvertrages werde ich also 600€ einbehalten haben, die Whg. wurde unrenoviert übernommen und wurde gut gepflegt weswegen nicht mit Kürzungen der Kaution gerechnet werden kann. Da der Kontakt zum Vermieter nur nach seinem Gusto stattfindet (geht nicht ans Tel. antwortet nicht auf SMS oder Email) brauche ich nun den Rat was ich machen kann um meine Kaution möglichst bald zurück zu bekommen.

    MfG

  • Hallo,
    hast Du überhaupt schon mal eine NKAbrechnung bekommen?
    Falls ja, für welchen Zeitraum?
    Sind im MV NK-Zahlungen von Dir vereinbart?

  • Hi,

    wie ich geschrieben habe gab es in dem Zeitraum in dem die Wonung von mir gemietet wurde noch keine NK-Abrechnung.

    Im MV steht :
    Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d. Betriebskostenvereinbarung (Betr.KV s.Anlage 1). Auf diese Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von 150€ zu zahlen.
    Über die Vorauszahlung ist jährlich einmal durch den Vermieter oder Verwalter abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald dem Vermieter/Verwalter die zur Abrechnung notwendigen Unterlagen vorliegen.

    Zu dem (Betr.KV s.Anlage 1) ich habe keine Anlage bekommen die etwas über die Zusammensetzung der NK aussagt.

    Weiteres steht im Vertrag unter dem Punkt Beendigung des Mietverhältnisses:

    Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die ihm überlassene Kaution zuzüglich Zinsen unverzüglich, spätestens jedoch 4 Wochen nach der Rückgabe der Mietsache auszubezahlen. Etwaige Einbehaltungsgründe wie z.B. Entschädigungsansprüche aus im Protokoll festgehaltenen Mängel oder zu erwartende Nachzahlungen aus Betriebskosten sind in dieser Zeit abzuklären, zu berechnen und dem Mieter unverzüglich mitzuteilen.

    Ist ja alles schön und gut das immer auf die "schnelle" Bearbeitung hingewiesen wird, die Realität sieht anders aus. Was für Möglichkeiten habe ich dem Vermieter ein wenig Druck zu machen?

    MfG

  • p6n:
    "Zu dem (Betr.KV s.Anlage 1) ich habe keine Anlage bekommen die etwas über die Zusammensetzung der NK aussagt."
    Da aber auf sie Bezug genommen wird, bitte: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf

    "Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die ihm überlassene Kaution zuzüglich Zinsen unverzüglich, spätestens jedoch 4 Wochen nach der Rückgabe der Mietsache auszubezahlen."
    Ist doch klar und deutlich... übrigens eine sehr mieterfreundliche Regelung.
    Wenn Du bei meiner Immobilie jetzt zum 31.8. ausziehen würdest, könnte ich (wenn ich Schweinehund wollte:p) Dich noch bis zum 31.05.2014 hinhalten, denn der Abrechnungszeitraum endet erst am 31.05.2013... und dann noch ein Jahr...:D

  • Hi,

    danke für den Link. Meine ursprüngliche Frage ist noch immer was kann ich tun um dem Vermieter Druck zu machen? Das etwas im MV steht bedeutet leider meiner Erfahrung nach nicht das es auch so passiert! Wie gesagt keine NK-Abrechnung im gesamten Zeitraum und ich befürchte das auch keine mehr kommen wird...

    MfG

  • Meine ursprüngliche Frage ist noch immer was kann ich tun um dem Vermieter Druck zu machen?


    Hi,
    hier können nur Meinungen geäussert werden. Deine Frage geht jedoch in Richtung unzulässiger Rechtsberatung. Und das ist den DamenHerren in black vorbehalten.

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