Hi,
wie ich geschrieben habe gab es in dem Zeitraum in dem die Wonung von mir gemietet wurde noch keine NK-Abrechnung.
Im MV steht :
Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d. Betriebskostenvereinbarung (Betr.KV s.Anlage 1). Auf diese Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von 150€ zu zahlen.
Über die Vorauszahlung ist jährlich einmal durch den Vermieter oder Verwalter abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald dem Vermieter/Verwalter die zur Abrechnung notwendigen Unterlagen vorliegen.
Zu dem (Betr.KV s.Anlage 1) ich habe keine Anlage bekommen die etwas über die Zusammensetzung der NK aussagt.
Weiteres steht im Vertrag unter dem Punkt Beendigung des Mietverhältnisses:
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die ihm überlassene Kaution zuzüglich Zinsen unverzüglich, spätestens jedoch 4 Wochen nach der Rückgabe der Mietsache auszubezahlen. Etwaige Einbehaltungsgründe wie z.B. Entschädigungsansprüche aus im Protokoll festgehaltenen Mängel oder zu erwartende Nachzahlungen aus Betriebskosten sind in dieser Zeit abzuklären, zu berechnen und dem Mieter unverzüglich mitzuteilen.
Ist ja alles schön und gut das immer auf die "schnelle" Bearbeitung hingewiesen wird, die Realität sieht anders aus. Was für Möglichkeiten habe ich dem Vermieter ein wenig Druck zu machen?
MfG