Muss ich wirklich meine Fenster von innen streichen?

  • Hallo Leute,
    ich habe mal eine Frage. Vor ca einer Woche ließ mein Vermieter alle Außenfenster meiner Wohnung streichen. Das war auch aller höchste Zeit ich wohne im Altbau und die Fenster sahen von außen so aus, als wäre es seit dem Bau dieses Hauses(1930) gerade mal der zweite Anstrich gewesen. Nun haben die Maler mir gesagt, dass sie mich melden müssten, dass ich die Fenster auch von innen streiche! Nun habe ich im Grunde genommen zwei wichtige Fragen:
    1.) Muss ich die Fenster von innen wirklich streichen? Ich meine die Farbe war von außen so kaputt und abgeplatzt, das Wasser ungehindert ins Holz eindringen konnte und dadurch auch die Innenseite beschädigt wurde. Ich wohne schließlich erst seit März 2011 in dieser Wohnung, kann ich trotzdem jetzt schon dazu verpflichtet werden die Fenster von innen zu streichen (ich muss sagen vor allem in Küche und Schlafzimmer sehen sie sehr schlimm aus). Das Problerm im Schlafzimmer ist auch ein ganz anderes: Wie ich bereits gesagt habe wohne ich im Altbau und habe Doppelscheiben also zwei FLügel die sich getrennt von einander öfnnen lassen. Im Schlafzimmer wurde nämlich ein Fehler gemacht. Die Scheiben der Außenflügel wurden vermutlich vor meinem Einzug erneuert. Man hat in die Außenflügel Iso-Gals eingesetzt und den Außenflügel mit Gummidichtungen abgedichtet. Ein befreundeter Tischler meinte, das man das gar nicht machen darf, da Luft in diesem Zwischenraum zirkulieren muss weil sich sonst Feuchtigkeit ansammelt, welche die Farbe zum Abplatzen bringt. Und genau das ist besonders auf der Außenseite der Innenflügel passiert. Dann ist das doch nicht meine Sache wenn die ein Fehler beim Einbau der Scheibe machen, sprich wenn diese Art von Glas höchstens in den Innenflügel dürfte, da muss doch dann der Vermieter ran und es erneuern, zumal es fast schon in die Richtung Instandhaltung geht und es nicht mehr wirklich eine "Schönheitsreperatur ist"
    und meine 2. Frage: Was zählt nun zu der Innenseite der Fenster? Die Innenseite der Außenflügel, die Außenseite der Innenflügel oder nur die Innenseite der Innenflügel?
    Als was genau müsste ich und was mein Vermieter denn zum Beispiel im Wohnzimmer an den Fenstern streichen? und ob man mich wirklich schon nach nicht mal 1 1/2 Jahren zum Fenster streichen verdonnern kann besonders bei den oben erwähnten Problemen mit der Außenfarbe und dem falschen Glas!
    Ich wäre echt dankbar wenn ihr vielleicht Paragraphen für mich hätten die bei solchen Problemen vielleicht rechtlich eindeutig zeigen wer hier streichen muss also wer für die Kosten auf zu kommen hat!
    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen

    Ps: falls ihr es braucht hier ein Auszug aus meinem Mietvertrag bzgl. Schönheitsreparaturen und Instandhaltung:
    "Kleine Reparaturen, die während der Mietdauer erforderlich werden, wird der Vermieter auf Kosten des Mieters ausführen. Diese Umfassen nur das Beheben kleinerer Schäden bis zum Betrag von 75,- im Einzelfall an Teilen der Wohnung wie z.b Hähne und Schalter für Wasser, Jalousien, WC- und Badezimmereinrichtungen, Beleuchtungskörper etc.
    Da in der Miete keine Kosten hierfür kalkuliert sind, verpflichtet sich der Mieter ab Übergabe der Mieträume die Schönheitsreperaturen selbst auszuführen, und zwar fachgerecht. Zu den Schönheitsreperaturen gehören die Reinigung der Böden eischl. Teppiche, Tapezieren, Anstreichen der Decken und Wände das Streichen der Heizkörper einschl. Rohre, der Innentüren, sowie der Innenseiten von Fenster und Außentüren."

  • Zitat

    sowie der Innenseiten von Fenster und Außentüren.

    Da steht es doch ganz deutlich im Mietvertrag.

    Und bitte den Unterschied zwischen den genannten Schönheitsreparaturen und den Kleinreparaturen beachten. Das sind nämlich 2 ganz verschiedene Baustellen.

  • Ja ist ja schön und gut das es da drin steht aber anscheinend kam meine Frage nicht ganz so deutlich an... Klar müsste ich die Fenster von innen streichen wenn es das letzte mal Jahre her wäre, aber die Frage ist ja auch dann wenn im Schlafzimmer die Fenster fehlerhaft eingebaut wurden wie bereits ausführlich erklärt und an den anderen Fenstern die Farbe von außen dermaßen kaputt war, dass Wasser ungehindert ins Holz eindringen konnte und dadurch die Farbe von innen abplatzte??? Es also keine natrüliche Abnutzung darstellt sondern auf Grund von fehlender Außenfarbe und falscher Fenster?:confused:
    Und was ist innen?? Das was ich bei geschlossenem Fenster erreiche sprich nur die Innenseite der Innenflügel oder auch die Außenflügel von innen?
    Und man bedenke ich wohne gerade mal 16 Monate in dieser Wohnung, da kann es doch nicht sein das ich jetzt schon dazu verdonnert werde Fenster zu streichen... erst recht bei den erklärten Mängeln...
    Danke für weitere Hilfe!

  • Aussenseite ist was du von aussen siehst + der Teil den man bei geöffnetem Fenster sieht .. und Innenseite sinngemäß umgekehrt.

    Jau beim Einzug nächstes Mal besser aufpassen. Sorry.

    Eigentlich sollte man darauf achten, dass die dem Mieter auferlegten Arbeiten beim Einzug vom Vormieter ordnungsgemäß durchgeführt wurden, was hier anscheinend nicht der Fall war.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (11. Juli 2012 um 18:33) aus folgendem Grund: edit ... Innenseite / Aussenseite

  • Aussenseite ist was du von aussen siehst + der Teil den man bei geöffnetem Fenster sieht


    ... also auch die Aussenseite des Innenfensters durch den VM?

  • ich mein eigentlich den Teil des Fensters der bei geschlossenem Fenster vom Fensterrahmen verdeckt wird, macht ja keinen Sinn das Fenster von außen zu streichen aber dabei das Fenster geschlossen zu überpinseln und wenn du es aufmachst ... kommt aber wohl auch aufs Fenster an .. :)

    erinnert mich irgendwie an .. du mutti... gehören die Ohren eigentlich zum Gesicht oder zum Hals ... :)

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