Beiträge von Mieterin78

    Na klar, wenn ein Vermieter zu seinem Recht kommt ist es Recht, wenn ein Mieter zu seinem Recht kommt ist es Nerverei. Genau das sind die qualitativ so wertvollen Beiträge die ich an einem Forum schätze.

    Ob die Rahmen gleich mitgewechselt, oder wenigstens endlich mal sauber abgeschliffen werden müssten wird dann wohl der Glaser feststellen.

    Nur mal zur Info:

    § 535
    Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    § 536
    Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
    (2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

    § 536a
    Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
    (1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.
    (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
    1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
    2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

    In diesem Sinne hat mein Vermieter nun eingelenkt und repariert meine Scheibe. Ich mag ja naivem Wunschdenken verfallen sein aber Recht bleibt Recht. Und Eigentum verpflichtet!

    LG die Mieterin

    Sicher nicht, aber was definitiv den Scheiben anzusehen ist dass sie furchtbar alt sind und bei genauerer Betrachtung und eben auch mal den Versuch zu unternehmen sie zu bewegen, wird man feststellen das sie einfach nicht mehr gebrauchstauglich sind.
    Ich stehe kurz vor dem Abschluss einer Rechtschutzversicherung. Dann lasse ich den Gutachter kommen und sollte der feststellen, dass alle Fenster in meiner Wohnung nicht mehr den Standards entsprechen, hat mein Vermieter wirklich ein Problem. Denn ich bin nicht die Einzige im Haus mit den alten Fenstern.

    Ich habe schon in vielen Altbauwohnungen gewohnt, ich konnte ja nicht ahnen dass mir hier die Scheiben reißen wenn ich sie nur öffne. Die These warum, wieso, weshalb ist nun auch müßig nun bin ich einmal hier. Frage: Sollte ein Vermieter nicht versichert sein falls Fassadentechnische Probleme auftreten? Was ist wenn tatsächlich die Wand rausbricht ;) ? Zahle ich mit meinen Betriebskosten nicht auch solcherlei Dinge wie Steuern und Versicherung bzgl. des Hauses und kann damit völlig zu Recht fordern, dass er sich um seine Fassaden Mängel selber kümmert? Ist es nicht so, dass er mir erst mal nachweisen müsste dass ich bewusst einen Schaden herbeigeführt habe bevor ich dafür aufkommen muss?
    Sorry, sind mehr Fragen geworden :D

    Mein Vermieter bleibt dabei dass die Scheiben bei der Wohnungsübergabe in Ordnung waren und ich nun die Kosten zu tragen habe. Weiß jemand wie ich das umgehen kann? Alte Scheiben, verzogene Rahmen können doch unmöglich in der Haftung des Mieters liegen?
    Habe ihn daraufhin gewesen dass der ordnungsgemäße Zustand der Fenster auch bei Wohnungsbezug fragwürdig ist auf Grund ihres Alters und es in seiner Pflicht liegt, mir eine mangelfreie Wohnung zu übergeben. Wenn dies auf Grund mangelhafter Fenster nicht möglich ist, dann sind die Fenster als Fassadenteile sein Problem und er hat ein zeitliches Limit gesetzt bekommen, indem er den Schaden beheben möchte.

    Mittlerweile 2 Glaser bestätigen meine Theorie, ein Gutachter ist sogar der Meinung dass höchstwahrscheinlich alle Fenster in meiner Wohnung nicht mehr gebrauchstauglich sind. Aber ich will keinen völligen Tausch aller meiner Fenster erwirken, mein Vermieter wird selber wissen dass das nicht mehr den Standards entspricht und ich bin ja hier auch trotzdem eingezogen.

    Natürlich habe auch ich schon mit dem Gedanken gespielt den Mist einfach selber zu machen bzw. zu bezahlen. Aber bei der bloßen Vorstellung, den Rahmen aus dem Fenster zu nehmen, Jahrzehnte alte Überlackierungen wegbröckeln zu sehen und höchstwahrscheinlich noch mehr kaputt zu machen als es ohnehin schon ist, schüttelt es mich.

    Um ehrlich zu sein sehe ich es auch irgendwo nicht ein, nochmal nicht ich habe die Scheibe absichtlich beschädigt sondern ein offensichtlicher bautechnischer Mangel hat sich eingestellt auf Grund von veraltetem Material und der Tatsache dass ich mein Fenster geöffnet habe.

    Zitat

    Leider möchte niemand heute mehr Verantwortung für sein Handeln übernehmen


    Ich versteh was du meinst aber du kannst mir glauben, wenn ich mir bewusst vorwerfen könnte die Scheibe demoliert zu haben würde ich hier nicht schreiben. Ich habe sicherlich auch anderes zu tun als eurer Forum mit abstrusem Müll zu füllen.

    Zitat

    Ich glaube eher das Fenster stand auf und wurde von einem Windstoss gegen die Wand geschlagen ohne dass Sie es mitbekommen haben


    Und das ist es was ich damit sagen wollte, als ich sagte die Fenster gehen sau schwer. Die sind so oft überlackiert worden, dass sie sich von mir kaum bewegen lassen, ich kann mir nicht vorstellen dass ein Windstoß sie bewegt hat. Mal abgesehen davon dass am Morgen, nach dem Schließen der Scheibe der Riss noch nicht da war. Erst am Abend als ich es öffnen wollte fiel mir der Riss auf.

    Also meine Theorie ist, dass ein sich schwer öffnender Fensterrahmen durchaus Druck auf die Scheibe ausüben kann, beim Auf und Zumachen. Aber Fenster sollten sich nun mal öffnen lassen ohne dass die Scheiben davon in Mitleidenschaft gezogen werden. Leider bin ich kein Fachmann und hatte gehofft, hier Menschen zu finden die entweder ähnliches erfahren haben oder in irgendeiner Form wissen was da passiert sein kann, so dass ich weiß wie ich mit meinen Vermieter da umgehen sollte.

    Die Miete ist ausreichend (6,64/ qm € netto und das im Berliner Randgebiet).

    Die Vermietung ist privat und hat mich immerhin 3 Jahre gebunden an diese Wohnung, man wünscht sich hier langfristige Vermietung, also sollte es auch in deren Interesse sein, zufriedene Mieter zu haben. Wenn ich weiß dass mein Haus anno Zopf alt ist, muss ich schon damit rechnen das Fenster nach Jahrzehnten einfach mal kaputt gehen. Erst Recht wenn die Rahmen immer übergestrichen werden was zwangsläufig dazu führt das Fenster immer schwerer aufgehen was bei logischem Sachverstand dazu führt das enormer Druck auf einer einfachen Scheibe zu Rissen führen kann. Auch das sagte ich bereits.

    Nein ich habe keine Kinder, nein niemand ist gegen diese Scheibe geplumpst oder sonst was, wie auf dem Foto ersichtlich ist es die OBERE Scheibe, welche Fremdeinwirkung soll darauf eingewirkt haben???

    Und ja, natürlich erzähle ich hier was vom Pferd oder lüge mir was zu Recht weil das die Wahrscheinlichkeit steigert, hier fundierte Ratschläge zu erhalten. Hallo?!

    Also in diesem Sinne vielen Dank für nichts, Vermieter, denn statt mir hier Unwahrheiten zu unterstellen, mich mit sarkastischen Bemerkungen zu belegen und meinen Beiträgen nicht die Aufmerksamkeit zu widmen die nötig wäre, damit ich mich nicht ständig wiederholen muss, könnte man ja einfach mal davon ausgehen, dass jedes Wort stimmt dass ich geschrieben habe und mir darauf aufbauend helfen. Dazu ist doch ein Forum da, oder?

    @ Kolinum: Nee, genaugenommen ist es einer, er macht einen Bogen knapp am Fensterrahmen entlang.

    Ähm ja, danke. Damit bin ich so schlau als zuvor.

    Wenn ich das Fenster morgens schließe und es ist in Ordnung, und beim Öffnen am Abend habe ich ein Riss in der Scheibe…Wenn die Fenster seit schätzungsweise 50 Jahren nicht gewartet bzw. ausgetauscht wurden…Wenn jahrelang der Rahmen nur überlackiert wird, so dass es ohnehin schwer ist das Fenster zu öffnen…Wenn möglicherweise durch falsches Verklotzen die Scheibe im Rahmen so locker ist das jegliches Bewegen der Fenster zu einem Riss führt oder aber die Scheibe auf Grund von Spannung (zu festem Sitz) bei jeglicher Bewegung reißen kann JA DANN, frage ich mich warum ich dafür verantwortlich sein soll. Immerhin habe ich in keinster Weise einen Schaden herbeigeführt, sondern einfach ein Fenster geöffnet und geschlossen. Auch ist es nicht an eine Wand gehauen worden, um das tun zu können müsste es beweglich sein aber wie ich bereits erwähnte gehen die Fenster allgemein schwer.

    Was bitte ist mit Puffer gemeint?

    Hallo Ihr Lieben

    Ich habe folgendes Problem. Ich wohne in einem Altbau, höchstwahrscheinlich während der Kriegszeit gebaut. Ein ziemlich kundiger Nachbar erzählte mir mal, dass unser Viertel rund um eine ehemalige Rüstungsfabrik gebaut wurde, damit die Arbeiter auch schnell genug am Arbeitsplatz sind.

    Ich weiß dass man bei Altbau so einiges in Kauf nimmt, der Fußboden liegt in extremer Schieflage, vermutlich in unmittelbarer Nähe mal eine Bombe eingeschlagen und das Fundament abgesackt.

    Natürlich sind die Fenster auch nicht mehr die dichtesten aber mit ein bisschen Abdichtung war auch das Problem zu beheben.

    Nun habe ich jedoch auf Grund der Hitze der letzten Tage auch die oberen Fenster nachts öfter mal auf gemacht. Die Bewegung der Fenster ist stark eingeschränkt da seit wahrscheinlich Anfang an einfach nur fröhlich über die Rahmen lackiert wurde. Am nächsten Morgen machte ich sie zu und beim Öffnen am Abend fiel mir dann der Riss auf, meiner Meinung nach ein Spannungsriss.

    Ich schrieb mein Vermieter an, mit der Vermutung dass es sich um Materialermüdung des Glases handelt. Wenn eine Scheibe seit immer hin ca. 60 Jahren im Rahmen ist und ständig starken Witterungseinflüssen ausgesetzt kann das schon mal passieren, oder?

    Mein Vermieter antwortete nur süffisant, dass er bei Glasscheiben noch nie etwas von Ermüdungsbruch gehört hat und da das Fenster intakt war bei meinem Einzug, ich die Kosten zu tragen hätte.

    Nun meine Frage an euch, stimmt das oder ist der Vermieter einfach mal selber zu ständig für Fenster die seit der Kriegszeit in den Rahmen sind, für Rahmen die so schlecht gewartet bzw. lackiert wurden, dass man das Fenster schon beinah eindrückt beim Öffnen und Schließen? Darf ein Vermieter eines Altbaus sich auf diese Weise an den Mietern „bereichern“ oder kann ich ihn nicht wenigstens zu einer halbierten Zahlung bewegen?

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