Müll im Keller

  • Hallo ich habe am 01.04.2012 meine erste eigene Wohnung bezogen,
    bei der Besichtigung hat die Frau P. von der Mietverwaltung mir den Keller nicht zeigen Können da sie angeblich den Schlüssel vergessen habe (war für mich weiter nicht schlimm ist ja nur ein keller...).

    Bei der Schlüsselübergabe mit der Frau P. und dem Vormieter Herrn S. habe ich feststellen müssen das im Vorraum zu meinem Keller sich jede menge müll stapelt. Da die Frau P. angeblich von dem Müll nichts wusste und nachfragte versicherte Herr S. mir und der Frau P. das der Müll nicht von ihm sei sondern von einem anderen ehemaligen Mieter im Haus.

    Frau P. versicherte mir aber das der Müll Zeitnahe entsorgt wird, was bis heute nicht geschehen ist. Ich werde vom Hausmeister immer vertröstet das Mittwoch ein Container kommt das ging ca 6 Wochen so. Mittlerweile hat er die ausrede das er keinen Container bekommt da die Straße ja abgesperrt werden müsste etc.

    Natürlich weiß ich auch das die Frau P. den Schlüssel damals nicht vergessen hat und sie schon bescheid wusste da sie ja alle 4 Wochen vorbei kommt die Geldacontainer im Waschkeller leert.

    Da es für diesen Vorraum auch keine Tür gibt wird immer Müll von den anderen Mietern dazu gelegt, er stapelt sich teilweise schon auf 1,40m.

    Ich wollte schon eine Kamera installieren die nur filmt wenn der Raum betreten wird aber ich denke damit mache ich mich strafbar

    Was kann ich jetzt tun und wie soll ich vorgehen?

  • Wenn der von Ihnen gemietete Keller frei von Müll war und Sie diesen ungehindert betreten können, ist das Problem für Sie rechtlich erledigt.
    Der Müll im hat was mit der Haus(un)ordnung zu tun und liegt im Verantwortungsbreich des Vermieters.
    Sie können sich leider nur bei der Verwaltung beschweren.
    Selbstjustiz geht in der Regel nach hinten los.

  • Betreten kann man ihn nicht

    Dann sollten Sie unmißverständlich den Vermieter auffordern, den Zugang zu Ihrem mitgemieteten Kellerraum herzustellen. Bei Untätigkeit mit Mietkürzung drohen.

  • Dann sollten Sie unmißverständlich den Vermieter auffordern, den Zugang zu Ihrem mitgemieteten Kellerraum herzustellen. Bei Untätigkeit mit Mietkürzung drohen.

    sehe ich genauso

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • wie kann ich sowas verfassen?, würde es gerne schriftlich machen kann mir jemand helfen?

    so wie hier auch ;)
    fakten auflisten, forderung aufstellen, frist setzen

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  • wie kann ich sowas verfassen?, würde es gerne schriftlich machen kann mir jemand helfen?

    Das würde die Grenze des Erlaubten hier im Forum sprengen.
    Selbst ist der Mann oder ein Anwalt.

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