Leitung undicht - Vermieter sagt "wurde so von Vormieter übernommen"

  • Hallo allerseits,

    dies ist mein erster Post hier und ich würde mich sehr über Eure fachkundigen Antworten freuen :)

    Zum Sachverhalt: Meine Schwiegermutter hat vor kurzem festgestellt, dass es unter Ihrem Waschbecken immer noch tropft, ein früherer Reperaturversuch (den der Vermieter auch bezahlt hat) ist wohl gescheitert.

    Der Vermieter ist dann mit einem Handwerker im Schlepptau gekommen, hat sich die Sache angeschaut. Der Handwerker möchte noch mit dem Monteur sprechen, der die Sache damals nicht sachgerecht repariert hat, am Montag nochmal kommen und dann einen Kostenvoranschlag stellen.

    Der Hammer ist nun aber dieser: Der Vermieter sagt, er habe nun erst festgestellt dass der Vormieter eigenmächtig irgendwas geändert habe, das den Schaden verursacht hat (Waschmaschinenablauf und irgendein Rohr hinter einer Platte, hier jetzt irrelevant). Er behauptet nun nicht mehr zuständig zu sein, da meine Schwiegermutter diese Änderung ja so "übernommen" habe als sie die Wohnung bezog. Meine Schwiegermutter hat jedoch nichts von dieser Änderung gewusst. Sie ging davon aus, das Bad im Urzustand zu übernehmen, wovon der Vermieter zu diesem Zeitpunkt wohl auch ausging.

    Wie sollte sich meine Schwiegermutter nun verhalten? Ich habe gerade mit dem Vermieter telefoniert und nach langem hin und her meint er nun "man wird schon eine Lösung finden". Für mich eher unbefriedigend, seine Zuständigkeit von einem KVA abhängig zu machen.

    In dem Zusammenhang noch eine Frage: Es gibt im Mietvertrag eine Regelung zu Bagatellschäden (150 € / Jahr) - könnte die hier Anwendung finden?

    Herzlichen Dank schonmal fürs Lesen :)

  • wenn deine schwiegermutter michts unterschrieben hat, das sie was "übernimmt" (z.B. im Mietvertrag) dann ist es sache des vermieters - ob er das nun eingebaut hat oder nicht ist egal.

    die kleinreparaturklausel, ist hier unwahrscheinlich zumal die kosten 150 € oder weniger sein müssen und der "gegenstand" muss im direkten zugriffsbereich des mieters ligen (wie lichtschalter, wasserhähne, türgriffe, oderso)

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Hallo ChrisKa,

    meinem Vorredner schliesse ich mich an.
    Ich als Mieter/in würde dem VM schriftlich kurz und prägnant den Mangel beschreiben und um zeitnahe Beseitigung ersuchen. Ausserdem wäre noch ein Hinweis auf % 535 BGB sehr hilfreich.

    "Ich habe gerade mit dem Vermieter telefoniert und nach langem hin und her meint er nun "man wird schon eine Lösung finden"."
    Bla bla, und das war's dann ...:confused:

  • Meine Schwiegermutter hat Ihn heute nochmal angerufen und Ihn gebeten, den Auftrag für den Handwerker nun endlich zu erteilen da dieser sich nicht hat blicken lassen. Zur Kostenübernahme bzw. seiner Zuständigkeit folgte dann nur der Hinweis "sie bekommen dann Post von meinem Anwalt". Na auf den Brief bin ich schon gespannt ;) - sehe das klassische Drohgebährde und gehe zu 99% aus, dass da nichts weiter kommen wird.

    Wenn die Sache in einer Woche nicht repariert ist, werden wir mit der schriftl. Fristsetzung etc. verfahren.

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