Nebenkostenabrechnung nach Auszug

  • Hallo,
    ich habe bis April 2009 in einer Wohnung der Deutschen Annington gewohnt. Nach Auszug und Wohnungsabnahme, habe ich meine neue Adresse bekannt gegeben.
    Nun bekomme ich ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen i.A. Deutsche Annington, dass ich die Nebenkosten nachzahlen soll, dazu kommen noch die Mahngebühren.
    Allerdings habe ich vorher nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten.
    Meines erachtens, hatte die DA bis Ende 2010 Zeit gehabt, die Nebenkosten von mir anzufordern, da die Abrechnung meistens immer Ende des Jahres, in diesem Fall 2009, war.
    Den Mahnbescheid habe ich allerdings an die alte Anschrift zugeschickt bekommen, wo ich vor der DA-Wohnung gewohnt habe.
    Dort wohne ich mittlerweile schon seit 8 Jahren nicht mehr und bin seit dem dort auch gar nicht mehr gemeldet.
    Den Mahnbescheid habe ich nur durch einen Verwandten zufällig erhalten, dieser noch an dieser Anschrift wohnt und mein Nachname am Briefkasten steht.
    Ist ja bei Mietverträgen oft so, dass diese die letzte Anschrift haben wollen.

    Was tun?
    Widerspruch einlegen?

    Einmal editiert, zuletzt von CommanderBo (6. Juli 2012 um 17:59)

  • Die Betriebskostenabrechnung muss 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum dem Mieter zugehen (§556 BGB).

    Wenn der Abrechnungszeitraum am 31.12.2009 endet muss die Abrechnung bis 31.12.2010 da sein. Nur so kann der Vermieter Nachforderungen geltend machen, sonst nicht.

    Also wenn der Abrechnungszeitraum mehr al 12 Monate her ist (besser nochmal schauen, denn es muss nicht immer der 31.12. sein), dann können keine Nachforderungen mehr gestellt werden.

    Wenn dem Mahnbescheid nicht binnen 14 Tagen widersprochen wird, wird er gültig und ist nicht mehr anfechtbar!

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • mein Nachname am Briefkasten steht.


    Selbst schuld, damit gilt er als zugestellt.
    Ansonsten schliesse ich mich meinem Vorredner an. Den Widerspruch brauchst Du (vorerst) nicht zu begründen.

  • Die Nebenkostenabrechnung kam immer im 4. Quartal des Jahres, somit müsste mir spätestens im Q4 2010 die Abrechnung zugestellt werden müssen.

    Wieso selbst schuld? Mir stellt man ein Mahnverfahren zu, an die Adresse an der ich seid Jahren nicht mehr gemeldet bin. Rein theoretisch wäre dieser Brief zurückgegangen wegen "Adressat verzogen".
    Nur das hat ja keinen Sinn, dann kommen ja noch Nachforschungskosten oben drauf.
    Und dem Vermieter habe ich meine neue Adresse bei Wohnungsabnahme mitgeteilt. Rein theoretisch hatte dieser die Gelegenheit gehabt mich an meine neue Adresse anzuschreiben, dieses jedoch nie geschehen ist. Keine Ahnung ob die meine neue Adresse verschlampt haben. Jeder Vermieter fragt bei Wohnungsabnahme nach der neuen Anschrift, allein schon wegen der Nebenkostenabrechnung.
    Ich werde jedenfalls widersprechen und gut ist.

    Einen Grund werde ich erstmal nicht angeben, obwohl mir das ja in den Fingern juckt denen einen Brief aufzusetzen.
    Aber ich denke ich warte dann erstmal was danach noch kommt.

  • Die Nebenkostenabrechnung kam immer im 4. Quartal des Jahres, somit müsste mir spätestens im Q4 2010 die Abrechnung zugestellt werden müssen.


    Falsch. Noch einmal für Dich, gaaaanz laaangsam: Die BetrkAbr muss bis spätestens 12 Monate NACH Beendigung des Abrechnungszeitraums beim Zahlungspflichtigen eingegangen sein.

  • Also wenn dein Name jetzt noch am Briefkasten der Uraltwohnung steht, dann stand er Ende 2010, als vermutlich die Betriebskostenabrechnung dort hin ging, auch noch dran.

    Schade, dass dein Bekannter diese nicht auch an dich weitergeleitet hat. Aber ich würde auch fast vermuten, dass die BKA damals auch dahin geschickt wurde. Und wenn du dort noch einen Briefkasten hast, gilt es wohl auch als zugegangen.

  • Also wenn dein Name jetzt noch am Briefkasten der Uraltwohnung steht, dann stand er Ende 2010, als vermutlich die Betriebskostenabrechnung dort hin ging, auch noch dran.

    wenn der vermieter behauptet, er hat die abrechnung zugestellt muss er dies auch beweisen. so einfach ist das...

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  • wenn der vermieter behauptet, er hat die abrechnung zugestellt muss er dies auch beweisen. so einfach ist das...


    Der VM wird auf sein perfekt funktionierndes DV-System verweisen und aussagen, dass am ... die Abrechnung und am ... die Zahlungserinnerung abgeschickt wurden.

  • Der VM wird auf sein perfekt funktionierndes DV-System verweisen und aussagen, dass am ... die Abrechnung und am ... die Zahlungserinnerung abgeschickt wurden.

    vor gericht egal, denn das bewist nur das er was abgeschickt hat. NICHT das etwas zugestellt wurde

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  • Schon richtig. Aber es wäre doch auch eher unwahrscheinlich, dass die Abrechnung, Zahlungserinnerung und evtl. sogar mehrere Mahnungen in der Post verloren gegangen sind. Das wird wohl auch kein Richter glauben.

    Irgendeiner dieser Briefe muss ja dort zugestellt worden sein - und dann hätte man doch auch annehmen dürfen, dass sich der Exmieter mal meldet (selbst wenn der erste Brief - also die eigentliche Abbrechnung - tatsächlich in der Post verloren gegangen wäre).

    Ich frag jetzt nicht, warum noch der Name des Exmieters am Briefkasten steht. Böse Menschen könnten ja auch vermuten, dass der Name absichtlich noch dran steht, um unliebsame Post auch genau dahin kommen zu lassen, damit man sie später "nie" bekommen hat.

  • Wenn ich es richtig verstanden habe steht der Nachname nur am Briefkasten weil der Verwandte eben genau den gleichen Nachnamen hat? Was ist daran denn eine Masche um unliebsame Post nie bekommen zu haben? Auch wenn der gesunde Menschenverstand sagt dieser Verwandte hätte die Post weiterleiten sollen, so wäre es auch möglich das diese keinen Kontakt mehr pflegen...alles im Rahmen des möglichen und dann trifft den Ex-Mieter wohl keine Schuld.

    MfG

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