Fristlose Kündigung wegen Hund

  • Hallo
    Habe ein Problem.

    Am 11. Mai bekam ich einen Brief vom RA meines Vermieters, den ich nicht mal kenne da er erst vor kurzem unser Haus gekauft hat.
    Darin steht das mein Hund (ich habe zwei) ununterbrochen bellen würde und er deswegen darauf besteht das er weg kommt.Sollte ich dem bis zum 30.5. , nicht nach kommen würde ich die Kündigung kriegen!
    Schon das allein ist völliger Blödsinn.Mein Hund bellt nur wenns bei mir schellt oder klopft oder richtig Krach im Hausflur ist ansonsten nicht.Da ich maximal 3-4 Stunden am Tag außer Haus bin und das nicht mal am Stück weiß ich das genau.

    Darauf hin habe ich mit allen Nachbarn gesprochen.Keiner hat sich beim Vermieter beschwert bzw. überhaupt mit ihm gesprochen.Die meißten kennen ihn noch nicht mal!
    Ich habe mir von allen Mitmietern schriftlich geben lassen das sie sich durch meine Hunde nicht gestört oder belästig fühlen!
    Ich wohne dort seit fast 5 Jahren!Es gab nie Probleme mit dem alten Vermieter.

    Ich habe Am Samstag die fristlose Kündigung zum 13.07.12 bekommen!:eek:
    Angeblich wäre der Hausfrieden enorm durch meinen Hund gestört und dies wäre den Mitmietern (von denen übrigens wieder keiner mit dem VM gesprochen hat!!)
    nicht länger zu zu muten.

    Meine Frage ist was soll ich jetzt tun und hat der VM überhaupt eine Chnace mich so aus der Wohnung zu bekommen?

    LG Sandra

  • ...Brief vom RA meines Vermieters, den ich nicht mal kenne da er erst vor kurzem unser Haus gekauft hat.


    Hallo Sandra, ist überhaupt rechtlich abgesichert, dass Dein neuer VM auch Dein neuer VM ist?

  • Am 11. Mai bekam ich einen Brief vom RA meines Vermieters, den ich nicht mal kenne da er erst vor kurzem unser Haus gekauft hat.


    Haben Sie von dem bisherigen Vermieter eine Mitteilung erhalten, das Ihre Wohnung einen neuen Eigentümer hat? Wenn nicht, kann sich jedermann anmaßen der neue Eigentümer und obendrein noch sein Anwalt zu sein.
    Wenn ja, sollten Sie die Sache allerdings etwas ernst nhemen.

    Zitat


    Darin steht das mein Hund (ich habe zwei) ununterbrochen bellen würde und er deswegen darauf besteht das er weg kommt.Sollte ich dem bis zum 30.5. , nicht nach kommen würde ich die Kündigung kriegen!
    ......
    Mein Hund bellt nur wenns bei mir schellt oder klopft oder richtig Krach im Hausflur ist ansonsten nicht.Da ich maximal 3-4 Stunden am Tag außer Haus bin und das nicht mal am Stück weiß ich das genau.
    Darauf hin habe ich mit allen Nachbarn gesprochen.Keiner hat sich beim Vermieter beschwert bzw. überhaupt mit ihm gesprochen.


    Haben alle Ihre Nachbarn bei ihren Äußerungen Ihnen auch dabei in die Augen geschaut? Das wage ich sehr zu bezweifeln.
    ....

    Zitat

    Ich habe mir von allen Mitmietern schriftlich geben lassen das sie sich durch meine Hunde nicht gestört oder belästig fühlen!
    Ich wohne dort seit fast 5 Jahren! Es gab nie Probleme mit dem alten Vermieter.Ich habe Am Samstag die fristlose Kündigung zum 13.07.12 bekommen!
    Angeblich wäre der Hausfrieden enorm durch meinen Hund gestört und dies wäre den Mitmietern (von denen übrigens wieder keiner mit dem VM gesprochen hat!!)nicht zu zu muten.

    Meine Frage ist was soll ich jetzt tun und hat der VM überhaupt eine Chnace mich so aus der Wohnung zu bekommen?


    Wenn Sie keine Erlaubnis zur Hundehaltung haben, sieht es nicht gut aus.
    Desweiteren ist mir das Ganze etwas rätselhaft.

  • Zitat

    Hallo Sandra, ist überhaupt rechtlich abgesichert, dass Dein neuer VM auch Dein neuer VM ist?


    Also im Dezember 11 haben wir alle eine Mitteilung vom neuen Vermieter bekommen das die Miete nun auf sein Konto gehen soll, das sich aber ansonsten nichts für uns ändert.


    Zitat

    Haben alle Ihre Nachbarn bei ihren Äußerungen Ihnen auch dabei in die Augen geschaut? Das wage ich sehr zu bezweifeln.


    Wir haben hier ein sehr gutes Verhältnis untereinander, da wir alle im gleichen Alter sind.Zu dem ist dies kein ruhiges Haus.Hier wohnen 3 Kinder und ein an Tourette Erkrankter!
    Außerdem haben mir es ja auch alle Nachbarn schriftlich gegeben!

    Zitat

    Wenn Sie keine Erlaubnis zur Hundehaltung haben, sieht es nicht gut aus.


    Die hatte ich ja, vom alten Vermieter.Sonst wäre ich damals gar nicht hier eingezogen.Und es gab jetzt fast 5 Jahre keine Probleme.Dies ist zwar im Mietvertrag nicht explizit erwähnt aber meine Hunde hatten ja nicht fast 5 Jahre nen Tarnumhang an ;)

  • Also im Dezember 11 haben wir alle eine Mitteilung vom neuen Vermieter bekommen das die Miete nun auf sein Konto gehen soll, das sich aber ansonsten nichts für uns ändert.

    Und Sie hätten auch gezahlt, wenn ich Ihnen eine solche Mitteilung geschickt hätte, ohne das ich dazu berechtigt gewesen wäre. Wie Leichtsinnig !

  • Nein nicht leichtsinning!
    Seiner Mutter gehörten bereits 3 Wohnungen im Haus!Und unser alter Vermieter hatte und informiert das er seine Wohnungen verkauft.
    Ich bin ja nicht blöd!!

    Außerdem gehts darum auch nicht!

  • Hallo,
    ohne Abmahnung deswegen geht eine fristlose Kündigung schon mal gar nicht.
    Wenn im Mietvertrag Hundehaltung erlaubt ist, kann der neue Vermieter die Haltung nicht einseitig untersagen. Selbst wenn im Mietvertrag die Tierhaltung nicht erlaubt wird, kann man nach 5 Jahren Mietzeit von einer stillschweigenden Duldung seitens des Vermieters ausgehen, auch das kann nicht so einfach geändert werden.
    Wenn der Vermieter sich bei der Kündigung auf die Lärmstörung der Hunde beruft, muss er das erst einmal nachweisen und das könnte schwierig werden, wenn du schriftlich hast, dass sich keiner der Mieter durch den Hund gestört fühlt.
    Trotzdem würde ich sagen, ab zum Mieterverein oder lass dich von einem fachkundigen anwalt beraten, dann hast du die Sache auch rechtssicher.

  • Hallo,
    ohne Abmahnung deswegen geht eine fristlose Kündigung schon mal gar nicht.
    Wenn im Mietvertrag Hundehaltung erlaubt ist, kann der neue Vermieter die Haltung nicht einseitig untersagen. Selbst wenn im Mietvertrag die Tierhaltung nicht erlaubt wird, kann man nach 5 Jahren Mietzeit von einer stillschweigenden Duldung seitens des Vermieters ausgehen, auch das kann nicht so einfach geändert werden.
    Wenn der Vermieter sich bei der Kündigung auf die Lärmstörung der Hunde beruft, muss er das erst einmal nachweisen und das könnte schwierig werden, wenn du schriftlich hast, dass sich keiner der Mieter durch den Hund gestört fühlt.
    Trotzdem würde ich sagen, ab zum Mieterverein oder lass dich von einem fachkundigen anwalt beraten, dann hast du die Sache auch rechtssicher.

  • Wuchtbrumme, Du bist mir so eine...:mad:

    "Nein nicht leichtsinning!"
    Offensichtlich doch. Meine Frage hast Du bis jetzt nicht beantwortet. Jeder kann Dir mitteilen, er sei Dein neuer VM.

    "Seiner Mutter gehörten bereits 3 Wohnungen im Haus!"
    Macht nix.

    "Und unser alter Vermieter hatte und informiert das er seine Wohnungen verkauft."
    Ist unerheblich. Der bisherige VM hat seine M schriftlich darüber zu informieren, an wen er seine Immobilie verkauft mit Datum des wirtschaftlichen Übergangs. Anschliessend hat der neue VM Dir unter Angabe seiner Bankverbindung schriftlich mitzuteilen, dass er die Mietsache übernommen hat.

    "Ich bin ja nicht blöd!!"
    Vielleicht nicht, jedoch reichlich blond...

    3 Mal editiert, zuletzt von Berny (5. Juli 2012 um 13:17)

  • ich würde der Kündigung widersprechen,
    zum einen ist keine Abmahnung erfolgt,
    eine Erlaubnis des Vermieters für die Tierhaltung liegt vor
    ein Beweis bzw. der Nachweis der Störung des Hausfriedens liegt nicht vor
    diesen soll der Eigentümer doch bitte nachweisen
    also die Vorlage eines Lärmprotokolls verlangen bzw. unterschriebene Beschwerden
    daher ist die Kündigung unwirksam und ich glaube nicht, dass er damit bei Gericht durchkommt.
    ein solcher Fall schreit aber nach qualifizierter Anwaltsberatung

    denn hier wäre auf jeden Fall die genaue Prüfung des Mietvertrages notwendig, ob es dort z.B. nichtige Klauseln gibt bzw. wie die Tierhaltung grundsätzlich geregelt ist.

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