Rechnung neue Amatur bei mit gemieteter Küche

  • Hallo alle zusammen.

    Ich wohne nun schon seid 4 Jahren in einer Dachgeschosswohnung. Die Küche war schon mit drin und ist Bestandteil des Mietvertrages. Eine Klausel für eine Selbstbeteiligung gibt es nicht.

    Nun zu meinem Fall:

    Mein Wasserhahn in der Kueche war defekt, sodass immer an den Gelenken Wasser ausgetreten ist. Da dies meiner Meinung nach Sache des Vermieters ist, rief ich dort an und diese beauftragten eine Sanitärfirma, die sich auch mit mir in Verbindung setzte um einen Termin zu vereinbaren. Der Klemptner kam und tauschte die Amatur. Ich unterschrieb die geleistete Arbeit.

    Nun habe ich eine Rechnung von der Sanitätsfirma bekommen und soll 180 Euro zahlen. Bin ich jetzt im Recht, wenn ich dieser Rechnung widerspreche und an den Vermieter verweise?

    Danke schonmal für eure Hilfe.

    Gruss Rosin90

  • einfach an den vermieter weiterleiten und dann ist es ok, oder die san.-firma anrufen und ihnen sagen wo sie die rechnung hinschicken sollen (an den auftraggeber ;) )

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Schauen Sie mal nach, ob nicht etwa eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart wurde.
    Möglichweise war auch nur eine Dichtung defekt. Dann hätten Sie allerdings die A....karte gezogen.


  • ...
    Eine Klausel für eine Selbstbeteiligung gibt es nicht.
    ...


    ...
    Schauen Sie mal nach, ob nicht etwa eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart wurde.
    ...

    Offenbar zu viel Text, was ?

    Gruss

  • rosin:

    "Ich unterschrieb die geleistete Arbeit."
    Ich unterschreibe immer mit i.A. Name.

    "Nun habe ich eine Rechnung von der Sanitätsfirma [Sanitär-:)] bekommen und soll 180 Euro zahlen. Bin ich jetzt im Recht, wenn ich dieser Rechnung widerspreche und an den Vermieter verweise?"
    Ja, würde ich (auch) machen, an den Auftraggeber verweisen.

  • Offenbar zu viel Text, was ?

    Man könnte auch davon ausgehen, dass der TE sich hierbei lediglich auf den Passus des Mietvertrages bezieht, der die Küche betrifft und somit eine generelle Kleinreparaturen-Klausel (die ja auch nichts mit einer Selbstbeteiligung zu tun hat) unbeachtet ließ. Daher war die Rückfrage doch angebracht.

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