wohnungsabnahme

  • Hallo
    jetz hoffe ich hab ich alles richtig gemacht ... nun zu meinem prblem:
    ich habe auch ein kleines problem , bei meiner wohnungsübergabe wurde versehntlich ein backblech und ein grillrost( nichts besonderes) von uns mit eingepackt wir einigten uns darauf das die nachmieter sich ein neuse backblech und grillrost kaufen und uns von der kaution abziehen , allerdings haben die nachmieter für 90 euro backblech und rost gekauft ich sehe gar nicht ein so viel dafür zu bezahlen das is doch eine frechheit was kann ich tun ich möchte nicht zahlen !

  • Was ist das für Tohuwabohu?
    Wie man sowas versehentlich einpacken kann bleibt mir rätselhaft.
    Der Nachmieter hat nur das getan, worum Sie gebeten hatten. Sie dürfen nicht erwarten, das er genau das Ihrer Meinung nach preiswerteste kauft.
    Auch kann der Nachmieter sich nicht an Ihrer Kaution bedienen; das kann nur der Vermieter.
    Klartext: Um die Zahlung kommen Sie nicht rum.

  • warum kann mir keiner hier eine ordentliche antwort geben ? ja man kann es ausversehen einpacken ich hatte nämlich ein neues gekauft und das lag in der neuen wohnung !und die nachmieter wollten aber ni9cht das ich noch mal in die wohnung komme wer ahnt bitte schön das die sich für 90euro das teuerste backblech kauft und mir sogar die telefonkosten in rechnung stellt!

    so und nun möchte ich darum bitten mir nur antworten zu schreiben die mir helfen und nicht dauern kritisieren und wer keine lust hat solls auch gleich lassen darauf zu antworten

  • Hier werden nur Meinungen zum Problem dargelegt. Sie befinden sich hier nicht in einem Wunschkonzert.
    Gemahlene Antworten müssen Sie sich selbst backen.

  • Um die Zahlung werden Sie schwer herum kommen. Oder können Sie nachweisen, dass Sie sich mit Ihrem Nachmieter auf einen Betrag geeinigt haben, den die auf eine Absprache beruhenden neu angeschafften Gegenstände maximal kosten dürfen?

  • ich hätte in dem Fall die "versehentlich" mitgenommenen Gegenstände zurückgegeben, verweigert der Nachmieter die Annahme an den Vermieter geschickt oder dort abgegeben. Wenn die Vereinbarung mündlich war und die Gegenstände noch in Ihrem Besitz sind, würde ich diese zurückgeben und den Nachmieter die überteuerten Teile umtauschen lassen. 90 Euro ist ggf. gerechtfertigt wenn sie die Originalteile des Ofenherstellers ersetzen. Für 0815 Teile ist es überteuert, haben Sie die Rechnung gesehen?

  • ja die orginal rechnung ist dabei es sind orginal siemens ersatz teile die in einem siemens werk in fürth bestellt haben. wobei der herd kein siemens herd is sondern ein sehr einfacher 0815 herd den der vermieter zu verfügung stellt es is also offensichtlich das sie es ausgenutzt haben!

  • Wir haben eine Genossenschaftswohnung gekündigt. Früher erfolgte eine Vor- und eine Endabnahme und man erhielt"Auflagen", die noch zu erfüllen sind. Die Vorabnahme wurde eingespart. Wir erhielten telefonisch lediglich den Hinweis, dass das Laminat in der gesamten Wohnung (Qualität hat sich keiner angesehen) entfernt werden muss,dass Fenster, Lichtschalter, Heizkörper (evtl.neu gestrichen)geputzt sein müssen. Naja und die übrige Kosmetik wie Löcher schließen, streichen usw. haben wir von uns aus erledigt. Zu der Endabnahme kam nicht einmal ein Vertreter der Genossenschaft sondern ein Beauftragter. Dieser vermerkte lediglich Anzahl der Zimmer, Anzahl der Schlüssel und machte Aufnahmen der Wohnung, die er an die Genossenschaft weiterleitet. Diese behält sich einen Zeitraum von 6 Monaten vor um noch diverse Mängel anzuzeigen. Wir erhalten von den Bildern keine Abzüge! Da der Mietvertrag Ende Januar ausläuft haben wir auch nicht die Möglichkeit evtl. Nachbesserungen vorzunehmen. Irgendwie fühlen wir uns verschaukelt und haben das Gefühl, dass die Genossenschaft nur einen Teil der Genossenschaftsanteile einbehalten will. Unsere Frage: Ist diese Vorgehensweise rechtens?:confused:

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