Kündigungsfrist bei bedarf verlängern

  • Hallo.

    Folgende Situation:
    Vermieter kündigt fristgerecht per Übergabe eines Schreibens beim Vorbeigehen, keine Quittierung.
    Kündigungsfrist: drei Monate.

    Da wir ab jetzt unsere recht große Hochzeitsfeier zu organisieren haben und nach der Hochzeit direkt in die Flitterwochen fliegen sind schon mal die nächsten drei Wochen "Reaktionszeit" weg.

    Nun bleiben uns die zwei letzten Monate der Kündigungsfrist um eine Wohnung zu suchen.
    Problem: wir werden aufgrund der recht niedrigen Miete unserer derzeitigen Wohnung wohl eine teurere nehmen Müssen. Desweiteren besitzen wir eine Katze. Es wird recht schwierig innerhalb zwei Monaten eine nicht allzu teure und ähnlich große Wohnung in der Hauskatzen erlaubt sind zu finden in die wir dann auch noch "pünktlich" umziehen können.

    Frage:
    Wie kann ich jetzt oder später reagieren um das Mietverhältnis um ein bis zwei Monate zu verlängern. Der Vermieter erwartet von uns eine Bestätigung der Kündigung mit Nennung des Übergabedatums.

    Muß ich hier auf den guten Willen des Vermieters hoffen?
    (was hier wohl eher unwahrscheinlich ist)
    Oder habe ich irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten?

  • Der Vermieter hat wegen Eigenbedarf gekündigt.
    Laut seiner Aussage möchte Seine Tochter hier einziehen.
    Was eher unwahrscheinlich ist, da sie ca. 100km entfernt studiert.

  • Hallo Acid-Junky,

    "Vermieter hat wegen Eigenbedarf gekündigt. Laut seiner Aussage möchte Seine Tochter hier einziehen. Was eher unwahrscheinlich ist, da sie ca. 100km entfernt studiert."
    1. Bitte gaanz präzise: Wurde der Kündigungsgrund im Schreiben selbst nachvollziehbar und glaubhaft aufgeführt? Ist die Tochter zur Änderung des Studienortes gezwungen? Hier sollte nachgehakt/"gebohrt" werden...
    2. Wann genau habt Ihr die Kdg bekommen?
    3. Kdg zu welchem Termin?
    4. Seit wann wohnt Ihr bereits dort?

    "Da wir ab jetzt unsere recht große Hochzeitsfeier zu organisieren haben und nach der Hochzeit direkt in die Flitterwochen fliegen sind schon mal die nächsten drei Wochen "Reaktionszeit" weg."
    Spielt keine Rolle.

    "Problem: wir werden aufgrund der recht niedrigen Miete unserer derzeitigen Wohnung wohl eine teurere nehmen Müssen. Desweiteren besitzen wir eine Katze. Es wird recht schwierig innerhalb zwei Monaten eine nicht allzu teure und ähnlich große Wohnung in der Hauskatzen erlaubt sind zu finden in die wir dann auch noch "pünktlich" umziehen können."
    Sorry, ist aber rechtlich unrelevant.

    "Wie kann ich jetzt oder später reagieren um das Mietverhältnis um ein bis zwei Monate zu verlängern."
    Beantworte bitte erst mal obige Fragen.

    "Der Vermieter erwartet von uns eine Bestätigung der Kündigung mit Nennung des Übergabedatums."
    Wozu Ihr nicht verpflichtet seid.

    "Oder habe ich irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten?"
    Wenn wir hier nicht weiterkommen, einen RA zu konsultieren, denn richtige RechtsBERATUNG dürfen wir hier nicht leisten.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (27. Juni 2012 um 01:09)

  • Hier nun die Antwortern auf die gestellten Fragen.

    1: Der Kündigungsgrund ist einfach nur mit Eigenbedarf betitelt und nicht weiter erläutert (Für wen ab wann usw.)

    2: Die Kündigung haben wir am 26.06.12 (ohne jeglichen Beweis) überreicht bekommen. Das Schreiben ist auf den 25.06.12 datiert.

    3: Gekündigt wird zum 01.10.2010 (wobei hier wohl 2012 gemeint sein sollte)

    4: Wir wohnen seit dem 01.03.2011 hier.

    Wir waren die ersten richtigen Mieter (nicht verwandte) in dieser Wohnung. Der Vermieter hat absolut keine Vorstellung von seinen Rechten und Pflichten. Er sieht es als richtig an unangekündigt in unsere Wohnung zu kommen. Warm-Wasser für Duschen täglich nur abends und morgens zur Verfügung zu stellen (auch Sa., So.). Jedes Bohrloch wird als nicht in Ordnung kommentiert usw.
    Nun haben wir das Schloss getausscht. Daraufhin hat er uns die Kündigung übbereicht. Er möchte uns einfach los werden. Von uns aus gerne, aber nichts übers Knie brechen. Zuerst die Hochzeit, dann eine vernünftige Wohnung. Wir wohl aber kaum zum 01.10. klappen. Eher 01.11. oder 01.12.

  • Wenn die Kündigung nicht weiter begründet wurde, dürfte sie schon mal unwirksam sein.
    Ergo müsste er eine neue Kündigung schreiben (wenn hier überhaupt ein Eigenbedarf vorliegt), wobei sich die Fristen dann natürlich nach hinten verschieben.

    Nimm das Kündigungsschreiben und bringe es zum Anwalt Deines Vertrauens.
    Ich glaube, dass in einem Forum eine wirkliche Hilfe zu erwarten ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • 1: Der Kündigungsgrund ist einfach nur mit Eigenbedarf betitelt und nicht weiter erläutert (Für wen ab wann usw.)

    Da die zwingend vorgeschriebene Begründung fehlt, ist diese ungültig und sollten ihr widersprechen. Eine Überschrift "Eigenbedarf" reicht da nicht aus.

    Zitat

    Der Vermieter hat absolut keine Vorstellung von seinen Rechten und Pflichten.

    Wie wahr und nicht selten.

    Zitat

    Von uns aus gerne, aber nichts übers Knie brechen. Zuerst die Hochzeit, dann eine vernünftige Wohnung. Wir wohl aber kaum zum 01.10. klappen. Eher 01.11. oder 01.12.

    Beachten Sie aber: BGB §568, 573, 574 bis 574 b

    3 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (27. Juni 2012 um 14:09)

  • Zu beachten wäre noch, ist es eine Einliegerwohnung / aka nur 2 Whg. im Haus von der eine der Vermieter bewohnt, gelten andere Kündigungsfristen.

    Die Kündigung kann dann ohne Begründung erfolgen, dann verlängert sich die Kündigungsfrist aber auf mindestens 6 Monate.

    >Gekündigt wird zum 01.10.2010 (wobei hier wohl 2012 gemeint sein sollte)

    dann ist die Kündigung sowieso schonmal unwirksam, soviel Sorgfalt kann man voraussetzen, wobei der 1.10. schonmal garnicht geht, dass wäre 30.9.

  • Zu beachten wäre noch, ist es eine Einliegerwohnung / aka nur 2 Whg. im Haus von der eine der Vermieter bewohnt, gelten andere Kündigungsfristen.


    Uups, hätte ich glatt übersehen.
    Also, wenn der VM jetzt rechtswirksam kündigt (ich meine, er braucht keinen Eigenbedarf), genügt die Floskel "zum nächstmöglichen Termin", wäre das der 31.12.2012.

  • Ganz ohne Angabe von Gründen funktioniert aber auch die erleichterte Kündigung nicht. Es muss nämlich als "Grund" angegeben werden, dass man die Kündigung auf den § 573a BGB stützt.
    Auch kann man die ausgesprochene, ungültige Eigenbedarsfkündigung nicht einfach "abändern".
    Es müsste in jedem Fall eine neue Kündigung mit neu beginnender Kündigungsfrist ausgesprochen werden.

  • Vielen herzlichen Dank für die Tipps.

    Es handelt sich hierbei tatsächlich um eine Einliegerwohnung.
    Ich schätze ich suche trotz der Differenzen mit dem Vermieter das Gespräch und versuche Ihn zunächst mit "gutem" dazu zu bewegen, uns die Zeit zu geben, die wir brauchen um eine passende Wohnung zu finden.
    Sollte er uns hier nicht entgegenkommen werde ich wohl zum Anwalt gehen müssen.

    Zwei Fragen bleiben aber noch offen:

    1. Muss ich hier innerhalb irgendwelcher Fristen handeln/widersprechen um die Unwirksamkeit der Kündigung offen zu legen, oder ist diese von sich aus ohne mein weiteres Zutun unwirksam?
    Der Vermieter hat auf dem Kündigungesschreiben keinerlei Angaben/Aufklärung zu Fristen oder Widerspruch gemacht.

    2. Was kann ich befürchten (und wie könnte ich dann handeln) wenn der Vermieter mitten im Oktober meint er müsse mich sofort raus haben wollen, egal ob rechtens oder nicht?
    z.B. ausräumen der Wohnung, Strom, Wasser oder Heizung abstellen.

    Wenn Ihr mir noch diese zwei Fragen beantwortet könntet, dann kann ich beruhigter in die Flitterwochen fliegen.

    Einmal editiert, zuletzt von Acid-Junky (1. Juli 2012 um 20:27) aus folgendem Grund: nachtrag

  • Acid-Junky:

    "Ich schätze ich suche trotz der Differenzen mit dem Vermieter das Gespräch und versuche Ihn zunächst mit "gutem" dazu zu bewegen, uns die Zeit zu geben, die wir brauchen um eine passende Wohnung zu finden."
    Würde ich wohl auch machen.

    "Sollte er uns hier nicht entgegenkommen werde ich wohl zum Anwalt gehen müssen."
    Müssen... weiss ich nicht, es könnte aber sinnvoll sein.

    "1. Muss ich hier innerhalb irgendwelcher Fristen handeln/widersprechen um die Unwirksamkeit der Kündigung offen zu legen, oder ist diese von sich aus ohne mein weiteres Zutun unwirksam?"
    Nöö, musst Du nicht.:D Sie bleibt auch unwirksam.

    "2. Was kann ich befürchten (und wie könnte ich dann handeln) wenn der Vermieter mitten im Oktober meint er müsse mich sofort raus haben wollen, egal ob rechtens oder nicht?"
    Wir haben Meinungsfreiheit...
    Ich meine bspw., dass ich Schweinehund einen unbelehrbaren Idioten voll gegen die Wand laufen lassen kann.

    "z.B. ausräumen der Wohnung, Strom, Wasser oder Heizung abstellen."
    Tel. 110 anrufen.

    "Wenn Ihr mir noch diese zwei Fragen beantwortet könntet, dann kann ich beruhigter in die Flitterwochen fliegen."
    Yooo, aber vergiss nicht, Deine Frau mitzunehmen... Wohin geht es denn?

  • Hier nun die Antwortern auf die gestellten Fragen.

    1: Der Kündigungsgrund ist einfach nur mit Eigenbedarf betitelt und nicht weiter erläutert (Für wen ab wann usw.)

    damit ist die kündigung unwirksam!
    es muss die person benannt sein und der grund warum diese person die wohnung braucht.

    kündigung einem anwalt übergeben, er soll erwidern und seine kostennote gleich mitschicken

    damit haben sich die anderen fragen erübrigt ;)

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • kündigung einem anwalt übergeben, er soll erwidern und seine kostennote gleich mitschicken

    damit haben sich die anderen fragen erübrigt ;)


    Nöö, denn der Anwalt wird seine Kostennote an seinen Auftraggeber schicken.

  • Nöö, denn der Anwalt wird seine Kostennote an seinen Auftraggeber schicken.


    noch nicht oft post vom anwalt bekommen? ;)
    aber im ernst, ist ein normaler vorgang. der mieter kann sich zur abwehr einer unberechtigten kündigung eines anwalts bedienen, die kosten muss dann der vermieter (der die kündigung zu vertreten hat) tragen. so sehen es die gerichte... umgekehrt ist das nicht so.

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • noch nicht oft post vom anwalt bekommen? ;)
    aber im ernst, ist ein normaler vorgang. der mieter kann sich zur abwehr einer unberechtigten kündigung eines anwalts bedienen, die kosten muss dann der vermieter (der die kündigung zu vertreten hat) tragen. so sehen es die gerichte... umgekehrt ist das nicht so.


    Aber Gerichte können es nur sehen, wenn sie involviert werden. Und dann gibt es ja auch zwangsweise einen Kostenfestsetzungsbeschluss bzw. die Kostenentscheidung.

  • Aber Gerichte können es nur sehen, wenn sie involviert werden. Und dann gibt es ja auch zwangsweise einen Kostenfestsetzungsbeschluss bzw. die Kostenentscheidung.

    genau wie alles andere hier, wenn die beteiligten sich selbst nicht einig werden... ;)

    also kostennote mitschicken und geltend machen, aber wer will kann freiwillig selber zahlen - das ist ja nicht verboten :D

    ich würde meine kosten weitergeben

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