Einbauküche soll eingelagert werden wie rechtlich absichern

  • Hallo,

    wir wollen die aktuelle Einbauküche welche laut Mietvertrag Eigentum der Vermieterin ist einlagern lassen. Die Vermieterin ist damit einverstanden und stellt den Raum zur Verfügung. Wir wollen uns dann eine eigene Küche kaufen. Nun steht im Mietvertrag ja das die Einbauküche Eigentum des Vermieters ist. Wie können wir verhindern das die Vermieterin am Ende meint die neue EBK(also unsere) gehöre ihr.

    Reicht es aus wenn ich folgende Schriftstück aufsetze:

    Sehr geehrte/r Frau xxxx und Herr xxxx,

    hiermit bestätige ich ihnen per Unterschrift das die Einbauküche welche laut Mietvertrag Eigentum des Vermieters ist am xx.xx.2012 in meinen Räumen eingelagert wurde.

    Unterschrift Hausmeister
    Unterschrift Vermieterin

    Reicht das so aus oder ist dies zu kurz und es fehlt etwas wichtiges? Ich bedanke mich im voraus für jede Antwort.

    Grüße

  • "Wie können wir verhindern das die Vermieterin am Ende meint die neue EBK(also unsere) gehöre ihr."

    Indem ihr eure Einbauküche mitnehmt und die Küche der Vermieterin wieder einbaut. Wenn die Küche allerdings nicht in euren eigenen Räumlichkeiten gelagert wird, sondern in den Räumen des Vermieters, würde ich dies natürlich, wie von dir beschrieben, quittieren und den Zustand festhalten lassen. Nicht, dass nachher noch was wegkommt oder beschädigt wird...

  • "Wie können wir verhindern das die Vermieterin am Ende meint die neue EBK(also unsere) gehöre ihr."

    Indem ihr eure Einbauküche mitnehmt und die Küche der Vermieterin wieder einbaut. Wenn die Küche allerdings nicht in euren eigenen Räumlichkeiten gelagert wird, sondern in den Räumen des Vermieters, würde ich dies natürlich, wie von dir beschrieben, quittieren und den Zustand festhalten lassen. Nicht, dass nachher noch was wegkommt oder beschädigt wird...

    Hallo,

    danke für ihre Antwort. Die Küche wird in den Räumlichkeiten der Vermieterin eingelagert.

    Geht das geschriebene so in Ordnung oder doch lieber etwas anderes?

    Grüße


  • Geht das geschriebene so in Ordnung oder doch lieber etwas anderes?

    Mit der gegebenen Antwort von der-Mieter müssen Sie zufrieden sein.
    Eine Rechtsberatung ist leider nicht erlaubt.

  • Mit der gegebenen Antwort von der-Mieter müssen Sie zufrieden sein.
    Eine Rechtsberatung ist leider nicht erlaubt.

    Hallo,

    das ist mir natürlich bewusst. Ich wollte lediglich eure/ihre persönliche Meinung hören und weder eine Rechtsberatung oder sontiges haben. :)

    Da warscheinlich nur der Hausmeister unterschreibt werde ich es warscheinlich wie folgt schreiben:

    Sehr geehrte Frau xxxx
    Sehr geehrter Herr xxxx

    hiermit bestätige ich Ihnen per Unterschrift das ich Herr (Hausmeister) stellvertretend für Frau (Vermieterin) die Küche welche laut Mietvertrag Eigentum der Vermieterin ist eingelagert habe. Die Küche war in einem guten Zustand.

    Mit freundlichen Grüßen

    Unterschrift Hausmeister

    Niht perfekt aber besser als gar nichts. :D

  • Hallo JeromeHB,
    als Ergänzung eventuell noch .... es wurden von Seiten des stellvertretenden Herr XXX ( Hausmeister ) am Tag der Einlagerung keine Mängel an der Einbauküche festgestellt. Desweiteren hat jeden Partei XX Fotos ( nachtürlich welche haben ) von der Einbauküche, die am Tag der Einlagerung erstellt wurden. Die Verantwortung und Haftung für auftretenden Schäden, Diebstahl und Verschlechterung ( Achtung Feuchtigkeit !) der Einbauküche gehen von den Tag der Einlagerung auf die Vermieterin XX über.
    Sogleich erhalten wir Mieter XX die Erlaubnis vom der Vermieterin XX den Einbau unserer eigenen Küche in die an uns vermietende Wohnung.
    Am besten wäre eine zusätzliche Unterschrift von der Vermieterin oder schriftliche Bevollmächtigung die der Hausmeiter von der Vermieterin erhalten hat.

    Tipp. Eventuell Mietvertrag kontrollieren ob nicht etwa ein "Zuschuss" zur Grundmiete wegen der Einbauküche erhoben wurde. Kann dann event. aus der Miete mit Absprache der Vermieterin herausgerechnet werden. Auch hier schriftlich die Neuansetzung der Miete von der Vermieterin geben lassen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    3 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (2. Juli 2012 um 20:15)

  • Hallo JeromeHB,
    als Ergänzung eventuell noch .... es wurden von Seiten des stellvertretenden Herr XXX ( Hausmeister ) am Tag der Einlagerung keine Mängel an der Einbauküche festgestellt. Desweiteren hat jeden Partei XX Fotos ( nachtürlich welche haben ) von der Einbauküche, die am Tag der Einlagerung erstellt wurden. Die Verantwortung und Haftung für auftretenden Schäden, Diebstahl und Verschlechterung ( Achtung Feuchtigkeit !) der Einbauküche gehen von den Tag der Einlagerung auf die Vermieterin XX über.
    Sogleich erhalten wir Mieter XX die Erlaubnis vom der Vermieterin XX den Einbau unserer eigenen Küche in die an uns vermietende Wohnung.
    Am besten wäre eine zusätzliche Unterschrift von der Vermieterin oder schriftliche Bevollmächtigung die der Hausmeiter von der Vermieterin erhalten hat.

    Tipp. Eventuell Mietvertrag kontrollieren ob nicht etwa ein "Zuschuss" zur Grundmiete wegen der Einbauküche erhoben wurde. Kann dann event. aus der Miete mit Absprache der Vermieterin herausgerechnet werden. Auch hier schriftlich die Neuansetzung der Miete von der Vermieterin geben lassen.

    Hallo,

    danke für die ganzen Tipps hilft mir sehr weiter. Vorallem der Punkt das keinerlei Schäden an der Küche sind/waren zum Zeitpunkt der Einlagerung.

    Ist dies der Juli-Troll-Beitrag?

    :confused: Wenn sie meinen das die Küche in einigen Jahren nicht mehr neu ist haben Sie natürlich recht. Aber des wegen ist das hier noch lange kein Troll Thema/Beitrag. ;) :)

    Grüße JeromeHB

  • Wieso soll jetzt plötzlich die Küche ihr gehören?! Ich nehme mal an, dass ihr den Kaufbeleg für die Küche noch habt. Zur zusätzlichen Sicherheit, kann man natürlich auch die Einlagerung ihrer Küche dokumentieren. Finde ich auch in Ordnung, wie ihr das formuliert habt.

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