Hilfe Kündigung ohne Einhaltung der Frist?

  • Hallo zusammen,

    ich wohne derzeit in einer WG zusammen mit einer Freundin. Da ich länger in der Stadt bleiben werde und auch unser Zusammenleben nicht mehr so harmoniert habe ich mich auf die Suche nach einer neuen Wohnung gemacht und auch spontan was gefunden. Leider kann ich mich somit nicht an die 3 Monate Kündigungsfrist halten. Sie ist die Hauptmieterin und ich habe nur einen Untermietvertrag mit Ihr. Meine Frage ist nun welche Möglichkeiten ich habe. Ich werde nochmal mit ihr sprechen ob wir so zu einer Einigung kommen.
    Ansonsten hatte ich mir Überlegt einfach für die Zeit die ich Kündigungsfrist hätte einen Zwischenmieter für mein Zimmer zu suchen, denn beide Wohnungen kann ich nicht bezahle.
    Darf ich denn das? Also hab ich das recht mein Zimmer zu vermieten? In meinem Untermietvertrag steht dazu nichts drin.
    Ich wär mega mega Dankbar für schnelle Hilfe, da ich die neue Wohnung schon ab 01.08.2012 habe.

    Liebe Grüße
    Nuss

  • Das wichtigste zur Beantwortung deiner Frage hast du verschwiegen. Ist das Zimmer möbliert oder unmöbliert vermietet?

    Bei möbliertem Zimmer beträgt die Kündigungsfrist zwischen 2 und 4 Wochen. D.h., bis zum 15. des Monats gekündigt, dann endet der Vertrag am Monatsende.

    Das mit dem Zwischenmieter solltest du dir ganz schnell von der Backe putzen. Dazu fehlt dir nämlich das Recht.

  • Hallo,

    also das Zimmer ist unmöbliert vermietet.

    Mit einverständins meiner Mitbewohnerin/Hauptmieterin wäre dies aber Möglich oder?

    Danke für die Antwort und liebe Grüße!

  • Zitat

    Mit einverständins meiner Mitbewohnerin/Hauptmieterin wäre dies aber Möglich oder?

    Was soll diese Nachfrage? Wenn sich beide Vertragspartner auf eine andere Kündigungsfrist einigen, dann sollte man das tunlichst schriftlich machen.

    Das nennt sich dann Aufhebungsvertrag.

  • Nuss:

    "Leider kann ich mich somit nicht an die 3 Monate Kündigungsfrist halten."
    Wenn Deine Vermieterin Dir nicht entgegen kommt, wirst Du das aber müssen. Das Gesetz kennt keine Sentimentalitäten. Niemand hält Dich davon ab, früher auszuziehen, falls Du die nächste Wohnung schon früher beziehen möchtest. Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete für die alte Wohnung bleibt bis zur Beendigung des Mietverhältnisses.

    "Ansonsten hatte ich mir Überlegt einfach für die Zeit die ich Kündigungsfrist hätte einen Zwischenmieter für mein Zimmer zu suchen,"
    Dazu bedarf es der Zustimmung Deiner Vermieterin.

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