Mietvertrag ohne eigene Unterschrift

  • hallo, bin ab heute neu hier und hoffe, daß ich hilfe finde, der mietvertrag wurde nur von meinem ex-mann vor der ehe unterschrieben, er ist ausgezogen und ich habe nur die vermieter mündlich informiert, daß ich dort wohnen bleibe und weiterhin die miete zahle, jetzt habe ich gekündigt, welche pflichten habe ich nun?muß ich die schäden (z.b.gesprungene fliesen durch bohrlöcher) die er verursacht hat, beseitigen?


  • der mietvertrag wurde nur von meinem ex-mann vor der ehe unterschrieben, er ist ausgezogen und ich habe nur die vermieter mündlich informiert, daß ich dort wohnen bleibe und weiterhin die miete zahle, jetzt habe ich gekündigt, welche pflichten habe ich nun?


    Hallo,
    hast Du bereits schriftliche Forderungen vorliegen?
    Bei mündlichen Vereinbarungen kommt es auf die Beweisbarkeit an, ebenfalls auf konkludentes Verhalten, woraus man eine Rechtslage erkennen oder konstruieren kann.
    Ich würde, sobald mir Forderungen vorliegen, welche mir nicht passen bzw. zu hoch erscheinen, einen Anwalt aufsuchen.
    Gibt es nachweisliche Vereinbarungen mit Deinem Ex?

  • Zitat

    welche pflichten habe ich nun?

    Da man (der Vermieter) Sie offensichtlich als Rechtsnachfolgerin (Mieter) Ihres Ex-Mannes akzeptiert hat, die vertraglich vereinbarten. Dazu gehören u. a. auch die Beseitigung von evtl. Schäden die der Mieter zu verschulden hat. Ob nun Sie selbst oder der längst ausgezogene Ex ist völlig irrelevant. Sie wären ebenso für Schäden gegenüber dem Vermieter haftbar die z. B. ein Gast verursacht hat.

  • Hallo blondangel,
    wenn man den allgemeinen Vorgang mal durch geht, kann es schon etwas mehr Nachvollziehbarkeit mit sich bringen.
    Kurzform:
    Ehemann unterschreibt Mitvertrag. Ehefrau ist zugleich auch Mieterin
    Ehemann wird Ex - Mann. Ex - Mann zieht aus ohne Kuendigung.
    Vermieter macht keine Wohnungsabnahme somit keine Beanstandung ( kein Beweis )
    Ehefrau neue ( alleinige ) Mieterin durch Muendlichkeit und Einverstaenis des Vermieter
    Vermieter macht kein Wohnungsuebergabeprotokoll fuer die Mieterin ( Ex Ehefrau ) somit kein Beweis.
    Mieterin kuendigt und Vermieter macht jetzt Wohnungsabnahme
    Vermieter hat einen Schaden festgestellt wendet sich an aktuelle Mieter/in
    Problem, Mieterin hat kein schriflichen ( Protokoll ) Nachweis, dass der Schaden bereits beim oder durch das vormaligen Mietverhaeltnis ( Ehemann ) entstanden ist.

    Loesung mit Vermieter: Eventuell Kompromissloesung, da Vermieter kein Nachweis hat, dass der Schaden noch nicht vorhanden war und Mieterin kein Nachweis, dass der Ex den Schaden herbeigefuehrt hat.

    Loesung mit Ex: Sollte es zu Schadensforderung vom Vermieter kommen, dann den Ex zur Stellungnahmen bitten ... sorry, dass geht jetzt in Rechtsberatung ueber und das fuehre ich nicht durch. Am besten Rechtsanwalt fragen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    6 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (22. Juni 2012 um 18:08)

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