Muss der Mieter zahlen, wenn Versicherung nur die Hälfte bezahlt?

  • Hallo an alle, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:
    Wir haben einen Schaden(Brandschaden) in unserer Mietwohnung angerichtet. Unsere Haftpflicht verwies auf die Gebäudeversicherung des VM. Ein Kostenvoranschlag von einem unabhängigen Handwerker ergab einen Betrag von 2000 Euro.Die Gebäudeversicherung zahlt aber nur 1000. Mit der Begründung, dass der Kostenvoranschlag überteuert sei und dass eine Verbesserung eintritt. Nun fordert unser VM den Rest von uns. Es handelt sich um eine beschädigte Badewanne. Beim Entfernen müssen natürlich die Fliesen rund herum auch ausgetauscht werden (das soll die Verbesserung sein. Unsere VM wollen nun das ganze Bad renovieren, weil es ja farblich nicht zusammenpasst. Und fordern den restlichen Betrag. den die Gebäudeversicherung nicht zahlt von uns. Müssen wir das bezahlen?
    Vielen Dank im voraus für die Antworten.

  • Hallo LadyBC,

    dies betrifft Bürgerliches Recht, kein Mietrecht.
    Ungeachtet dessen würde ich versuchen, mit dem VM einen für beide Seite akzeptablen Kompromiss zu finden. Vielleicht liessen sich die Kosten auch durch Eigenleistung reduzieren.

  • Möglich ist auch ein Einbau "Wanne in Wanne". Da brauchen keine Fließen erneuert werden. Habe ich vom Handwerker machen lassen(allein geht nicht) und kam mich ca. 800 Euro. Sieht völlig neu aus.
    Damit wären Sie im Limit.
    Der Kostenvoranschlag vom ersten besten Handwerker ist in der Regel immer der teuerste.

  • Danke für die Antworten, aber der "Wanne in Wanne" Vorschlag geht bei dieser Bauart leider nicht.
    Ein akzeptabler Kompromiss wäre schön, wenn VM nicht so sauer wäre und mit dem Anwalt droht. Die Argumentation "Wegen euch muss ich das komplette Bad renovieren, sonst krieg ich das nie wieder vermietet" verstehe ich einerseits, aber anderseits ist das doch auch ein Gewisses Risiko, dass VM eingeht wenn er sein Eigentum vermietet.

  • Wie fackelt man denn die Badewanne ab? :)

    Der Vermieter sollte zwei weitere Angebote einholen und den Anwalt eher auf die Versicherung hetzen statt auf den Mieter. Erfahrungsgemäß zieren die sich fast immer erstmal und geben dann erst bei entsprechendem Druck nach.

  • Jaja, das fragt sich jeder. Aber es ist keine Porzellan Wanne und da sind nun halt Brandspuren (geschmolzen). Ich sage nur Kerzen und Kleidungsstück in der Wanne...
    Ja aber leider will der VM lieber gegen mich klagen, als gegen die Versicherung. VM meinte, wenn ich die Anwaltkosten übernehme, dann würde er gegen die Versicherung klagen. Meine HP riet mir, mich rauszuhalten. Aber wenn ich nun doch eine Klage bekomme, was ich unbedingt vermeiden will, dann stehe ich später da und habe eventuell noch höhere Kosten.

  • Hallo LadyBC,
    noch einmal zurueck zur Versicherung. Warum hat man eine Haftpflichtversicherung wenn man keinen Schaden anrichten darf ??? Sie haben ja einen Schaden angerichtet und zwar den Schaden an das Eigentum des Vermieters !
    Wofuer haftet Ihre Haftpflichtversicherung dann ???
    Am besten noch einmal die Versicherungspolice ueberpruefen und hier Ihren Vermieter und event. einen Rechtsanwalt mit einschalten. Sie moechten ja den Schaden begleichen und haben ja einen Versicherung. Das sollte Ihr Vermieter schon wissen und hat damit entsprechend mehr Kenntnis ueber Ihr Verhalten.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (24. Juni 2012 um 18:07)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!