Beiträge von LadyBC

    Jaja, das fragt sich jeder. Aber es ist keine Porzellan Wanne und da sind nun halt Brandspuren (geschmolzen). Ich sage nur Kerzen und Kleidungsstück in der Wanne...
    Ja aber leider will der VM lieber gegen mich klagen, als gegen die Versicherung. VM meinte, wenn ich die Anwaltkosten übernehme, dann würde er gegen die Versicherung klagen. Meine HP riet mir, mich rauszuhalten. Aber wenn ich nun doch eine Klage bekomme, was ich unbedingt vermeiden will, dann stehe ich später da und habe eventuell noch höhere Kosten.

    Danke für die Antworten, aber der "Wanne in Wanne" Vorschlag geht bei dieser Bauart leider nicht.
    Ein akzeptabler Kompromiss wäre schön, wenn VM nicht so sauer wäre und mit dem Anwalt droht. Die Argumentation "Wegen euch muss ich das komplette Bad renovieren, sonst krieg ich das nie wieder vermietet" verstehe ich einerseits, aber anderseits ist das doch auch ein Gewisses Risiko, dass VM eingeht wenn er sein Eigentum vermietet.

    Hallo an alle, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:
    Wir haben einen Schaden(Brandschaden) in unserer Mietwohnung angerichtet. Unsere Haftpflicht verwies auf die Gebäudeversicherung des VM. Ein Kostenvoranschlag von einem unabhängigen Handwerker ergab einen Betrag von 2000 Euro.Die Gebäudeversicherung zahlt aber nur 1000. Mit der Begründung, dass der Kostenvoranschlag überteuert sei und dass eine Verbesserung eintritt. Nun fordert unser VM den Rest von uns. Es handelt sich um eine beschädigte Badewanne. Beim Entfernen müssen natürlich die Fliesen rund herum auch ausgetauscht werden (das soll die Verbesserung sein. Unsere VM wollen nun das ganze Bad renovieren, weil es ja farblich nicht zusammenpasst. Und fordern den restlichen Betrag. den die Gebäudeversicherung nicht zahlt von uns. Müssen wir das bezahlen?
    Vielen Dank im voraus für die Antworten.

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