Muss ich fremdes Grundstück mähen?

  • Hallo ich habe lange gesucht und leider nix gefunden, daher stelle ich jetzt mal die Frage hier in ein neues Thema :).

    Also ich wohne mit meinem Vermieter in einem Haus, er unten, ich oben. Im Mietvertrag steht "Gartenmitbenutzung".
    So jetzt mein Problem, ich mähe wenn es Beruflichgeht, regelmässig den Garten ca. alle 2-3Wochen (ich benutze den Garten so direkt nicht, sondern nur um Sachen abzustellen z.B. Fahrrad) mein Vermieter will seit ich eingezogen bin das ich auch das Grundstück hinter unserem Garten mitmähe (die ist aber nicht sein Eigentum, sondern einem Bekannten von Ihm, dem er versprochen hat dies zu mähen).
    Seit neustem mache ich es meinem Vermieter nicht mehr "Ordendlich" genug (aber nur das hinter Grundstück, vom eigendlichen Garten war keine Rede) jetzt will er einen Gärtener beauftragen der beide Grundstücke mähen soll und die Kosten würden dann geteilt. Dies hat er mir mündlich zugetragen.
    Kann er das so einfach?
    Muss ich das bezahlen?
    Wenn nein soll ich jetzt dagegen vorgehen oder erst auf die Abrechnung im nächsten Jahr warten?
    Was würdet Ihr mir raten in dieser Situation!?
    Wenn Ihr noch genauere Details wissen wollt, einfach fragen :)
    Danke im vorraus :cool:


    Edit: Ich hab vergessen zu erwähnen das mein Vermieter sehr viel Beruflich unterwegs ist, auch mal über mehere Wochen am stück weg ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von samtron5678 (19. Juni 2012 um 09:23)

  • Kann er das so einfach?

    Nein! Nur wenn du so naiv warst und es im Mietvertrag unterschrieben hast.

    Muss ich das bezahlen?

    s.o.

    Und noch was. Wenn dein Vermieter von dir verlangt, dass du ihm die Wohnung putzen musst, sag nein. Auch das musst du nicht!

  • Im Mietvertrag steht nur Gartenmitbenutzung aber nix von Pflege oder sonstiges.
    Ich bin in diesem Fall von eine Art "Gewohnheitsrecht" ausgegeangen.
    Das mit dem Wohnung putzen ist gut :D läuft ja quasi auf das selbe hinaus.

    Soll ich jetzt einfach warten bis nächstes Jahr die Abrechnung kommt und dann diesen Posten dann nicht bezahlen?

    Edit: darf er jetzt auch keinen Gärtner beauftragen der die zum Grundstück gehörige Wiese mäht?

    Einmal editiert, zuletzt von samtron5678 (19. Juni 2012 um 10:34)

  • Wenn Sie den Garten nur mitbenutzen, sollten Sie ihn auch nur mitpflegen.
    Die andere Hälfte der Pflege ist sache des Eigentümers und fremde Grundstücke müssen Sie schon garnicht pflegen.

    Schaffen Sie klare Verhältnisse entsprechend Ihres Mietvertrages.
    Am besten wäre eine Vergütungsregelung mit dem Vermieter vereinbaren.

    Sollte eine Firma zum Mähen beauftragt werden, passen Sie dann auf, wenn die nächste Betriebskostenabrechnung kommt. Die Kosten sollten Sie anhand der Belege genau prüfen, ob diese auch richtig in der Rechnung berücksichtigt wurden.

  • Vorsicht, Kolinum!:
    "Wenn Sie den Garten nur mitbenutzen, sollten Sie ihn auch nur mitpflegen."
    Sollten; müssen aber keinesfalls, da es nicht rechtsverbindlich vereinbart wurde.

    "Am besten wäre eine Vergütungsregelung mit dem Vermieter vereinbaren."
    Den Anstoss müsste der VM hierzu geben, der M muss sich hierauf aber nicht einlassen.

    "Sollte eine Firma zum Mähen beauftragt werden, passen Sie dann auf, wenn die nächste Betriebskostenabrechnung kommt. Die Kosten sollten Sie anhand der Belege genau prüfen, ob diese auch richtig in der Rechnung berücksichtigt wurden."
    VORSICHT!!! - NUR, wenn zwischenzeitlich zw. VM + M eine rechtsverbiindliche Vereinbarung getroffen wurde (wozu der M, wie bereits gesagt, nicht verpflichtet ist).

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