Terassennutzung untersagt

  • Hallo zusammen ,

    zu unserer Wohnung gehört eine große Dachterasse , die wir derzeit nicht nutzen können und uns vom Vermieter lediglich das Trocknen der Wäsche erlaubt wurde , alles andere ( Möbel, Blumentöpfe , ect.) mußten wir vor 10 Wochen entfernen da angeblich ein Dachdecker kommen sollte zwecks Behebung einiger Mängel .

    Angeblich regnet es durch den Terassenboden in den Raum darunter und der geplante Umbau (Saunadielen) unsererseits kann auch nicht erfolgen, da diese Schäden erst behoben werden müssen . Der Terassenboden besteht derzeit lediglich aus Dachpappe und uns wurde nun angedroht für weitere Schäden an solcher aufkommen zu müssen , also haben wir alles anstandslos abgeräumt .

    In unserem Mietvertrag ist die Dachterasse als Nutzungsfläche eingetragen , nutzen können wir sie jedoch nicht und grad jetzt im Sommer, das kann sich jeder vorstellen , sind wir darüber nicht glücklich :(

    Auf meine Frage wie es denn nun weitergehen soll , wann denn nun endlich ein Dachdecker kommt ? bekam ich die Antwort " sie können doch ihren Garten nutzen, da ist es doch viel schöner " :confused: Ich gab dann zur Antwort dass wir Gott sei Dank noch keinen Boden verlegt hätten , sonst hätten wir wieder alles entfernen müssen , kam dann " na dann hätten sie Pech gehabt "!

    Ich bin manchmal wirklich entsetzt über so viel Dreistigkeit , aber es ist nun mal so .

    Wenn eine Wohnung mit Terasse vermietet wird , ist es dann nicht die Aufgabe des Vermieters dafür zu sorgen dass man sie auch nutzen kann ? Ist nicht der Vermieter für die Sanierung incl. nutzbarem Bodenbelag zuständig ??

    Hinzu kommt dass vor der geplanten Dachsanierung auch das Geländer entfernt wurde , das müßten wir , wenn wir die Dachterasse selbst in einen nutzbaren Zustand versetzen würden , ebenfalls anschaffen ?!

    Ich bin grad ziemlich ratlos , und möchte ja auch keinen Streit anzetteln , aber ich denke so geht es nicht weiter !

    Gruß Dilara

  • Richtig, der Vermieter hat die Dachterasse in vertragsmäßigem Zustand zu halten. Dazu gehört natürlich auch ein Bodenbelag und ein Geländer.
    Solange dies nicht vorhanden ist und die Terasse nicht nutzbar ist, können Sie für diese Zit die Miete mindern.
    Die Höhe der Minderung ist sicher leicht zu errechnen, da ja bekannt sein dürfte, wie viel Prozent der Miete auf die Fläche der Terasse entfallen.

  • Da Sie einen Teil Ihrer Wohung nicht nutzen können, können Sie für die dauer der Einschränkung eine Mietminderung geltend machen.
    Über das Procedere finden Sie im Internet genügend Hinweise.
    ....und möchte ja auch keinen Streit anzetteln.

    Wenn Sie also möglicherweise keinen Streit anzetteln wollen, vergessen Sie das oben Geschriebene.

  • danke für die prompte Antwort ;)

    ich denke ich werde einfach in den sauren Apfel beissen und einen Termin beim Mieterschutzbund machen . Dort kann man mir die Prozentzahl der zu kürzenden Miete sicherlich genaustens nennen und so kann nichts anbrennen .

    Traurig aber wahr , wer weiß wofür ich den Mieterschutzbund in Zukunft noch benötige :(


    Gruß Dilara

  • Wenn Sie also möglicherweise keinen Streit anzetteln wollen, vergessen Sie das oben Geschriebene.

    Nun ja ich denke dass ich dass ich mit jedem Rückzug in ZUkunft weitere Dreistigkeiten akzeptieren muß und wenn ich es mir recht überlege , denke ich dass es mein gutes Recht ist da tätig zu werden, Streit hin oder her ;)


    Danke :)

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