Hallo,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich miete eine Wohnung mit einem zusätzlichen Hobbyraum im Tiefpaterre (EIN Mietvertrag für Wohnung und Hobbyraum). Diesen wollte ich gern als Gästezimmer nutzen. Meine Vermieterin sagte mir gestern im Gespräch, dass der Raum aufgrund der baulichen Vorschriften nicht zum Schlafen verwendet werden darf. Ich denke, sie meint die Richtlinien für Höhe (der Raum ist 2,24 hoch, es geht um das Bundesland Hessen, dort ist 2,30 die Mindesthöhe, wenn ich mich richtig informiert habe) und Licht (die Fenster sind zu klein).
Nun will ich ihn ja nicht als permanenten Wohnraum, sondern als Gästezimmer nutzen.
Meine Fragen: Gibt es einen Unterschied in der Def. Wohnraum und Gästezimmer? Gelten die Richtlinien für Höhe und Licht auch für gelegentliche Schlafnutzung durch Gäste?
Kann ein Vermieter die Nutzung des Hobbyraums als Gästezimmer untersagen?
Noch eine Sache: Ich bin Musiker. Die Vermieterin bat mich, das Musizieren vorrangig im Hobbyraum zu tun (weil dieser eben im Tiefpaterre liegt, also weniger Lärmbelästigung etc.). Im Übergabeprotokoll (Teil des MV) steht daher "Der Hobbyraum wird als Musikzimmer genutzt". Habe ich mir damit einen Strick um den Hals gelegt, also: Schließt das generell aus, dass dort Gäste schlafen dürfen?
Danke vorab für jede Hilfe!
M.