Gültiges Kündigungschreiben - Kündigungsfrist

  • Hallo,

    Es gab Streit mit meinem Vermieter und ich wollte dann kündigen. Mündlich hatte er mir mal zugesagt, dass ich 4 Wochen vorher kündigen kann.

    Ich hab am 2.2 ihm ein Kündigungsschreiben in die Hand gedrückt. Das war mehr ein Fresszettel… war ziemlich sauer… Dort stand drin: Hiermit kündige ich, XXXX, mein Mietverhältnis zum 1.3. (+ Unterschrift).

    Er hatte mir dann geschrieben (auf einem anderen Zettel): Ich habe ihr Schreiben vom 2.2 erhalten, dass ich zum 1.3 ausziehen möchte, wegen der Kündigungsfrist kann das Mietverhältnis aber erst zum 31.5 enden (+ Unterschrift).

    Gestern meinte er plötzlich, dass ich ja noch nicht richtig gekündigt habe, ich also, wenn ich jetzt kündige, erst zum 1.6 ausziehen darf.

    Dass ich rechtlich gesehen zum 30.4 ausziehen darf, hab ich mitlerweile rausgefunden, jetzt stellt sich aber für mich die Frage, ob mein Schreiben auch wenns hart auf hart kommt, gültig ist. Er hat nicht auf meinem Wisch unterschrieben, sondern nur auf dem was er mir geschickt hatte.


    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Sie haben doch deutlich unterschrieben, richtig? Und das Schreiben war doch unmissverständlich als Kündigung zu verstehen, auch richtig? Auch hat Ihr Vermieter verstanden, worum es Ihnen geht!

    Und 3 Monate sind die gesetzliche Kündigungsfrist, die muss auch Ihr Vermieter akzeptieren.

  • Also, dass er mein Schreiben verstanden und bekommen hat, zeigt ja sein Antwortschreiben. Auch wenn dort nicht drinne steht, dass er damit einverstanden ist oder so... aber das ist ja auch irgendwie sein Pech.
    und die Frist halte ich ein.
    Ach da bin ich erleichtert, danke


  • Ich hab am 2.2 ihm ein Kündigungsschreiben in die Hand gedrückt. Das war mehr ein Fresszettel… war ziemlich sauer… Dort stand drin: Hiermit kündige ich, XXXX, mein Mietverhältnis zum 1.3. (+ Unterschrift).

    Er hatte mir dann geschrieben (auf einem anderen Zettel): Ich habe ihr Schreiben vom 2.2 erhalten, dass ich zum 1.3 ausziehen möchte, wegen der Kündigungsfrist kann das Mietverhältnis aber erst zum 31.5 enden (+ Unterschrift).


    Der VM hat ja die Kündigung anerkannt, jedoch irrtümlicherweise 4, und nicht 3, Monate als Frist gerechnet. Also, am 30.04. endet das Mietverhältnis/die Zahlpflicht.

  • Man kündigt immer zum Monatsletzten, damit für Vermieter/Nachmieter das neue Mietverhälnis am Monatsersten beginnen kann.

    :p Gut so, aber die gesetzliche Regelung geht vor:

    § 573c BGB
    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.:)


  • Zitat:
    Zitat von Mainschwimmer
    Man kündigt immer zum Monatsletzten, damit für Vermieter/Nachmieter das neue Mietverhälnis am [folgenden] Monatsersten beginnen kann.

    :p Gut so, aber die gesetzliche Regelung geht vor:

    § 573c BGB
    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.:)

    Ja, und? Ein Monat läuft nun mal an dessem letzten Tag ab, und das meistens um 24:00 o'clock...

  • Hallo Berny,

    mein, als scherzhaft gekennzeichneter:p Hinweis war an Mainschwimmer gerichtet.;)

    Mich hat lediglich die Begründung, die er zum Kündigungsdatum gemacht hat, zum lächeln veranlasst. Man kündigt doch zum Ablauf des Monats weil das Gesetz es so vorschreibt und nicht weil möglicherweise der Nachmieter schon auf der Matte steht.:)

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