Beiträge von jenwolfskin

    Hallo,

    Es gab Streit mit meinem Vermieter und ich wollte dann kündigen. Mündlich hatte er mir mal zugesagt, dass ich 4 Wochen vorher kündigen kann.

    Ich hab am 2.2 ihm ein Kündigungsschreiben in die Hand gedrückt. Das war mehr ein Fresszettel… war ziemlich sauer… Dort stand drin: Hiermit kündige ich, XXXX, mein Mietverhältnis zum 1.3. (+ Unterschrift).

    Er hatte mir dann geschrieben (auf einem anderen Zettel): Ich habe ihr Schreiben vom 2.2 erhalten, dass ich zum 1.3 ausziehen möchte, wegen der Kündigungsfrist kann das Mietverhältnis aber erst zum 31.5 enden (+ Unterschrift).

    Gestern meinte er plötzlich, dass ich ja noch nicht richtig gekündigt habe, ich also, wenn ich jetzt kündige, erst zum 1.6 ausziehen darf.

    Dass ich rechtlich gesehen zum 30.4 ausziehen darf, hab ich mitlerweile rausgefunden, jetzt stellt sich aber für mich die Frage, ob mein Schreiben auch wenns hart auf hart kommt, gültig ist. Er hat nicht auf meinem Wisch unterschrieben, sondern nur auf dem was er mir geschickt hatte.


    Vielen Dank für die Hilfe.

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