defekte Spülmaschine und Sprung im Waschbecken, WER ZAHLT?

  • Hallo ihr Mieter,

    ich wäre euch dankbar für Euer Wissen...

    Die Sachlage:

    Im März 2012 bin ich eingezogen in eine WG als Untermieterin des Hauptmieters. Eine Abnahme im Beisein des Vermieters erfolgte nur für "mein" Zimmer. Die Spülmaschine war zu diesem Zeitpunkt schon fast gänzlich kaputt. Als meine Mitbewohner zum 1.5. auszogen, wurde ich zur Hauptmieterin und eine Wohnungsübergabe fand im Beisein einer Maklerin (oder so?) statt, in der die Wohnung auf Herz und Nieren geprüft wurde:

    Ein Waschbecken hatte einen Sprung, den Ersatz (250 Euro) soll ich zu einem Drittel tragen, die anderen 2/3 übernehmen die zwei Mitbewohner, die ausgezogen sind. Meine Haftpflicht übernimmt wahrscheinlich nur, wenn ich den Abschreibungswert noch belegen kann... der Vermieter hat aber nichts mehr vom alten Waschbecken, außer der Info, dass es 15 Jahre alt sei und ein Foto vom Schaden habe ich auch nicht gemacht :( Blöd gelaufen würde ich sagen. :confused:

    Aber in Bezug auf die Spülmschine hat uns der Vermieter mündlich zugesichert, dass er sie ersetzen würde.
    Nun, fast zwei Monate später hat er auf Nachfrage gemeint, er würde sich nur zu einem Drittel beteiligen... Wir müssten uns nochmal "Zusammen an einen Tisch setzen"?!!!
    Ich habe im Vertrag nachgeschaut. Dort steht, dass die Küche inklusive der Elektrogeräte (nicht spezifiziert) Eigentum des Vermieters ist. Und an anderer Stelle stand, dass der Mieter sich bis maximal 150 Euro an Schönheitsreparaturen (oder waren es Instandhaltung oder Mängel?!) beteiligen muss.

    Wie soll ich mich nun verhalten? Er wohnt im Haus und tut so sich so, als ob wir (Meine 2 Mitbewohnerinnen und ich) ihn verarschen würden, dabei fühle ich mich irgendwie hinter's Licht geführt.

    Danke schon einmal für eure Hilfe!!!

    Viele Grüße

  • Zitat

    Ich habe im Vertrag nachgeschaut. Dort steht, dass die Küche inklusive der Elektrogeräte (nicht spezifiziert) Eigentum des Vermieters ist

    und mitvermietet wurde, dann ist die Instandsetzung allein Vermieter Sache, es sei denn Du hast den Schaden zu vertreten z.B. durch grobe Fahrlässigkeit.

    Mit Schönheitsreparaturen hat dies nichts zu tun.

    und ausführlich hier erklärt

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm

    und Verhalten: Schriftlich den Mangel dem Vermieter mitteilen, Frist setzen und Mietminderung oder Ersatzvornahme androhen.

    Waschbecken würde ich mit der Versicherung sprechen. Ggf. mal mit der Rechtsschutzversicherung blöffen ... meist einigt sich die Versicherung dann auf einen Pauschalbetrag ohne weitere Prüfung um die Sache loszuwerden.

    3 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (14. Juni 2012 um 18:08)

  • Ein Waschbecken hatte einen Sprung, den Ersatz (250 Euro)


    Hallo,
    diese u.a. WG-Probleme belegen hier schon eine ganze Menge Webspace und beschäftigen viele Rechtsbeistände usw.
    Vergangenes Jahr hatte ich bei meiner Mieterin das von ihr beschädigte Waschbecken ausgewechselt. In Rechnung stellte ich ihr 13€ für das Becken vom Baumarkt und 30€ Arbeitslohn. Das nur mal so nebenbei.
    Ich würde übrigens nicht einsehen, auch nur einen Cent Anteil zu zahlen für die Auswechslung eines Gegenstandes, an dessen Beschädigung ich nicht das Vergnügen hatte, teilnehmen zu dürfen.

  • Danke für die Hilfe! Ich habe mir das schon gedacht, dass der Vermieter in unserem Fall einfach mal versucht...
    Es ist etwas blöd, dass er halt mit im Haus lebt und eine schriftliche Mitteilung mit einer enthaltenen Drohung wahrscheinlich unangenehme Konsequenzen für das Zusammenleben mit sich bringt. Aber da muss ich wohl durch.

    Zum Thema Waschbecken... Ich habe nur eine Haftpflicht, keine Rechtschutzversicherung. Und der Vermieter hat keine Nachweise über das "alte" Waschbecken. Es wird also schwierig Geld von der Versicherung zu bekommen... Die 250 Euro ergeben sich übrigens aus einem hochwertigen Keramikwaschbecken für 120 Euro, Anreisepauschale (15 €), Arbeitszeit (41,50€), Schallschutzset (9€), Excenter Waschtisch (22€) und Silikon (2€). Keine Ahnung was das für ein Waschtisch sein soll... Das einzige, was neu ist, ist das Waschbecken.

    Ich berichte hier, wie es weiter ging.

    Viele Grüße

  • Ich würde übrigens nicht einsehen, auch nur einen Cent Anteil zu zahlen für die Auswechslung eines Gegenstandes, an dessen Beschädigung ich nicht das Vergnügen hatte, teilnehmen zu dürfen


    Hm, wahrscheinlich hast du Recht, aber bei zwei Mitbewohnern, von dener einer ein wirklicher Ar... ist und mir auch schon mit einem Rechtsanwalt gedroht hat, wie soll ich durchsetzen, dass ich mich nicht beteilige?! Ich stand da ganz alleine und gegenüber der Vermieter, die 2 Miwos plus Freundin, die ausgezogen sind und diese Maklerin/Juristen, die die Abnahme protokolliert hat... Alle der festen Überzeugung ich müsse mich zu einem Drittel beteiligen. Ziemlich fies!

  • Mieter84:

    "Es ist etwas blöd, dass er halt mit im Haus lebt"
    Wieso?

    "und eine schriftliche Mitteilung mit einer enthaltenen Drohung"
    Wer zwingt Dich zum Drohen?!

    "Zum Thema Waschbecken... Ich habe nur eine Haftpflicht, keine Rechtschutzversicherung."
    Nur wenn Dich ein Mit-/Verschulden trifft, bist Du haftpflichtig (§ 823 BGB).

    "mir auch schon mit einem Rechtsanwalt gedroht hat,"
    Ja und? Bangemachen gilt nicht.

    "wie soll ich durchsetzen, dass ich mich nicht beteilige?!"
    Wenn ich mich nicht beteiligen will, beteilige ich mich nicht. Wo ist das Problem?

    "Alle der festen Überzeugung ich müsse mich zu einem Drittel beteiligen."
    Was einzig und alleine letztendlich zählt, ist die Überzeugung eines Richters...:D

  • So wie ich das jetzt verstanden habe, wurde die Beschädigung am Waschbecken festgestellt als die Wohnung an dich übergeben wurde.
    Somit ist doch klar, dass du nicht für die Beschädigung haftbar bist. Da müsste sich der Vermieter schonh an den vorherigen Mieter wenden.

    Dass du übrigens vorher die Wohnung schon als Untermieter mitbewohnt hast, ist dabei unerheblich. Dein Vermieter war ja damals der Hauptmieter - und an diesen müsste sich der Eigentümer wenden, denn nur dieser Hauptmieter war damals sein Vertragspartner.

  • Für euch der aktuelle Stand der Dinge:

    Am Samstag haben wir zu dritt das Gespräch mit dem Vermieter gesucht mit dem einzigen Anliegen, dass wir gerne die neue Spülmaschine hätten und nicht akzeptieren, dass er nur ein drittel beisteuren möchte. Er kam vom Stöckchen aufs Hölzchen und es ist ziemlich eskaliert. Er drohte sogar mit Annulierung des Mietvetrags und Rausschmiss sowie damit, dass er die Küche einfach ganz rausschmeißen würde...

    Nach einer Stunde der Deeskalationsversuchen hat es funktioniert. Wir haben uns die Hände geschüttelt und er wollte seine Rechtsvertretung nochmal genau befragen. Wir haben ihm im Gegenzug versichert, dass wir auch bereit wären eine Erklärung zu unterschreiben mit der Versicherung, dass wir sorgfältig auf die Maschine acht geben und ggf für Schäde aufkommen, die von uns verursacht wurden. (Ist ja sowieso klar)

    Endergebnis: Er rief an, dass diese Woche eine Ersatzspülmaschine geliefert wird :)

    Und heute bekam ich einen weiteren Anruf, dass auch das Waschbecken vom Vermieter bzw. von dessen Haftpflicht übernommen wird :)

    Da hat sich der nervenaufreibene Streit doch gelohnt :)

    Danke für eure Kommentare!

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