Kuendigungsmöglichkeiten bei Kuendigungsverbot im vertrag

  • hej hej,
    ich habe ein problem. ich bin vor 1½ monaten in eine whg gezogen, die mir als sehr ruhig versichert wurde, habe seit dem einzug allerdings kaum ein auge zumachen können und auch nichts fuer die uni lernen können, weil hier ständig party auf der strasse ist und das haus selbst mega hellhörig ist.
    leider ist im vertrag eine klausel, die es mir verbietet innerhalb von 12 monaten zu kuendigen und der rechtsberater der uni meinte, dass das so auch rechtens ist.
    da ich aber so schnell es geht aus dieser wohnung möchte, um mein schlaf zurueckzubekommen, wuerde ich gern wissen, ob ich, wenn mans ganz genau nimmt, erst nach 12 monaten die kuendigung einreichen darf, oder duerfte ich das auch schon nach 9 monaten, so dass ich dann nach 12 monaten ausziehen wuerde?

    und hat jemand schon mal erfahrungen gemacht, wie kullant vermieter sind, wenn man versucht sie zu ueberreden, diese klausel auszusetzen, da das wohnen fuer einen so nicht zumutbar ist?
    vielen vielen dank fuer jeglichen tipp :)

  • Zitat

    oder duerfte ich das auch schon nach 9 monaten

    Halte mal deinen Mietvertrag etwas näher an die Kamera, damit ich sehen kann, was dort genau vereinbart ist. Noch näher, ich sehe nichts!

    Zitat

    wie kullant vermieter sind

    Woher soll das jemand wissen, wie kulant dein Vermieter ist, den kennt hier niemand!

  • Hallo mimi erdbeer,

    "hej hej,"
    Danke, Grüsse zurück nach Schweden.

    "ist im vertrag eine klausel, die es mir verbietet innerhalb von 12 monaten zu kuendigen und der rechtsberater der uni meinte, dass das so auch rechtens ist."
    Bin derselben Meinung.

    "da ich aber so schnell es geht aus dieser wohnung möchte,"
    Davon hält Dich auch jetzt schon niemand ab.

    "erst nach 12 monaten die kuendigung einreichen darf, oder duerfte ich das auch schon nach 9 monaten,"
    Wie bereits geschreipt, mal hier den genauen Text einstellen.

    "hat jemand schon mal erfahrungen gemacht, wie kullant vermieter sind,"
    Ja klar, alle Vermieter sind soooo kulant... (lachmichwech)

  • Wie Mainschwimmer schon treffend formuliert hat ... :)

    bitte den genauen Wortlaut der Formulierung zum Thema Kündigungsverzicht und oder zeitliche Befristung und zweite Frage, ist es ein Studentenwohnheim?

    ok hat sich überschnitten

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (14. Juni 2012 um 14:27) aus folgendem Grund: oh Berny war schneller ...

  • Nun bin ich aber froh, nicht an einer Universität studiert zu haben; so habe ich mir wenigstens meine Grundschulkenntnisse in Rechtschreibung bewahren dürfen.

  • Nun bin ich aber froh, nicht an einer Universität studiert zu haben; so habe ich mir wenigstens meine Grundschulkenntnisse in Rechtschreibung bewahren dürfen.


    Ich bin ebenfalls froh darüber, dass mein Wissen nicht durch Studium verdorben wurde...:)

  • Zitat

    ob ich, wenn mans ganz genau nimmt, erst nach 12 monaten die kuendigung einreichen darf, oder duerfte ich das auch schon nach 9 monaten, so dass ich dann nach 12 monaten ausziehen wuerde?

    Das kommt auf den exakten Wortlaut an. Die Bedeutung der Wörtchen ab, zum oder nach sollten eigentlich klar sein. Besonders jemandem der Abitur hat. Wenn nicht - Duden hilft.

  • punkt 1: das verarschende aufmerksam machen auf rechtschreibfehler helfen mir nun wirklich nicht mit meinem problem weiter, also wenn ihr ueber solche themen dikutieren wollt, macht ein neues thema auf.
    punkt 2: der genaue wortlaut im vertrag: "die parteien verzichten wechselseitig auf die dauer von einem jahr auf ihr recht zur ordentlichen kuendigung des mietvertrags. sie ist erstmals zum ablauf dieses zeitraumes mit der gesetzlichen frist zulässig."
    danke fuer alle ernstgemeinten ratschläge!

  • mimi erdbeer:

    "das verarschende aufmerksam machen auf rechtschreibfehler helfen mir nun wirklich nicht mit meinem problem weiter, also wenn ihr ueber solche themen dikutieren wollt, macht ein neues thema auf."
    Dein Problem, wenn Du nichts begreifen willst. Es wird Dich hoffentlich nicht stören, dass ich Gross- und Kleinschreibung anwende?!

    "der genaue wortlaut im vertrag: "die parteien verzichten wechselseitig auf die dauer von einem jahr auf ihr recht zur ordentlichen kuendigung des mietvertrags. sie ist erstmals zum ablauf dieses zeitraumes mit der gesetzlichen frist zulässig.""
    Wer (richtig) lesen (und verstehen) kann und will, ist klar im Vorteil.

  • Zitat

    sie ist erstmals zum ablauf dieses zeitraumes mit der gesetzlichen frist zulässig.

    Im Klartext spätestens am 3. Werktag im Februar 3013 zum 30. April 2013

  • Im Klartext spätestens am 3. Werktag im Februar 3013 zum 30. April 2013


    Noch genauer: Bis zum 04. Feb. 2013 muss die Kdg. beim Empfänger sein.

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