punkt 1: das verarschende aufmerksam machen auf rechtschreibfehler helfen mir nun wirklich nicht mit meinem problem weiter, also wenn ihr ueber solche themen dikutieren wollt, macht ein neues thema auf.
punkt 2: der genaue wortlaut im vertrag: "die parteien verzichten wechselseitig auf die dauer von einem jahr auf ihr recht zur ordentlichen kuendigung des mietvertrags. sie ist erstmals zum ablauf dieses zeitraumes mit der gesetzlichen frist zulässig."
danke fuer alle ernstgemeinten ratschläge!
Beiträge von mimi erdbeer
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