Gewerbeanmeldung vom Vermieter verboten <- Ist das zulässig ???

  • Hallo,

    ich bin Mieter einer Wohnung und möchte mir einen Gewerbeschein besorgen. Dafür muss ich ein Gewerbe anmelden, sonst bekomme ich den Gewerbeschein nicht. In der Gewerbe-Anmeldung muss ich die Anschrift der Gewerbestätte angeben.
    Nun dachte ich mir ich gebe als Gewerbestätte meine Wohnung an und klebe an meinen Briefkasten einfach noch den Firmennamen, damit der Postbote weiß wo er die Post dann einzuwerfen hat. Es handelt sich nicht um einen Geschäftsbetrieb sondern um eine reine Postanschrift.
    Ich habe den Vermieter gefragt ob dies zulässig ist und er hat mir daraufhin geantwortet "die Wohnung wurde zu Wohnzwecken vermietet, gewerbliche Anmeldungen unter dieser Adresse sind vom Eigentümer nicht erwünscht und daher nicht genehmigungsfähig".

    Ein Bekannter von mir hat seinen Vermieter gar nicht danach gefragt und einfach die Firmennamen an seinen Briefkasten angebracht und da gibt es überhaupt kein Problem.

    Deshalb wollte ich mich erkundigen ob es tatsächlich so ist und mir der Vermieter verbieten darf ein Gewerbe unter meiner Anschrift anzumelden und einen Hinweis darauf an meinen Briefkasten anzubringen, obwohl es sich gar nicht um einen Geschäftsbetrieb handelt?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo Fragender,
    Dein VM hat recht: 1. Ist der MV massgeblich, 2. müsste die Wohnung von der Behörde als Geschäftsräume umgewidmet werden.

  • Zitat

    und einen Hinweis darauf an meinen Briefkasten anzubringen,

    Wo ist denn das das Problem? So lange du nur ein Gewerbe anmeldest genügt bei der Anmeldung dein Name. Einen Firmennamen müsstest du dir nur ausdenken, wenn du z.B. eine GmbH gründest.

    Also melde dich mit Max Mustermann an und die Post kommt problemlos in deinen Briefkasten, vorausgesetzt dein Name ist Max Mustermann. Dann brauchst du auch keinen Firmennamen an deinem Briefkasten.

  • Solange man mit seiner Firma nicht nach Außen in Erscheinung tritt, also eben kein Firmenschild anbringt und keinen Puplikumsverkehr hat, sondern nur z.B. ein Zimmer als Büro (mit)nutzt, ist imho auch keine Erlaubnis des Vermieters erforderlich.
    (Falls es in deiner Stadt eine Zweckentfremdungsverordnung gibt, musst du dich natürlich auch daran orientieren)

    Ansonsten stimme ich Mainschwimmer zu. Und es wenn es doch unbedingt ein Firmenname sein muss, könnte man die Post dafür auch in ein Postfach senden lassen. (und für Pakete gäbe es noch die Packstation)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!