Beiträge von Fragender75

    Hallo,

    ich bin Mieter einer Wohnung und möchte mir einen Gewerbeschein besorgen. Dafür muss ich ein Gewerbe anmelden, sonst bekomme ich den Gewerbeschein nicht. In der Gewerbe-Anmeldung muss ich die Anschrift der Gewerbestätte angeben.
    Nun dachte ich mir ich gebe als Gewerbestätte meine Wohnung an und klebe an meinen Briefkasten einfach noch den Firmennamen, damit der Postbote weiß wo er die Post dann einzuwerfen hat. Es handelt sich nicht um einen Geschäftsbetrieb sondern um eine reine Postanschrift.
    Ich habe den Vermieter gefragt ob dies zulässig ist und er hat mir daraufhin geantwortet "die Wohnung wurde zu Wohnzwecken vermietet, gewerbliche Anmeldungen unter dieser Adresse sind vom Eigentümer nicht erwünscht und daher nicht genehmigungsfähig".

    Ein Bekannter von mir hat seinen Vermieter gar nicht danach gefragt und einfach die Firmennamen an seinen Briefkasten angebracht und da gibt es überhaupt kein Problem.

    Deshalb wollte ich mich erkundigen ob es tatsächlich so ist und mir der Vermieter verbieten darf ein Gewerbe unter meiner Anschrift anzumelden und einen Hinweis darauf an meinen Briefkasten anzubringen, obwohl es sich gar nicht um einen Geschäftsbetrieb handelt?

    Vielen Dank im Voraus!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!