Mietminderung wegen Baustelle

  • Hallo!

    Ich wohne seit Dezember 2010 in meinem 1 Zimmer-Apartment. Seit ca. Ende März 2011 ist eine Riesenbaustelle vor meinem einzigen Fenster. Bei Einzug war mir klar, dass hier irgendwann ne Baustelle sein wird - oder auch nicht. Die Vermieterin hat nichts dazu gesagt. Ehrlich gesagt, hab ich sie auch nicht gefragt, denn ich habe 6 Monate lang eine kleine Wohnung für mich gesucht, - ich bin Studentin ohne Einkommen. Und ich war froh, als ich dieses Apartment fand.
    Vor ein paar Monaten habe ich eine andere Mieterin (im Haus sind ca. 90 Parteien) kennen gelernt, ihr Fenster geht zur gleichen Seite raus wie meins. Sie meinte, sie bekam schon letztes Jahr eine Mietminderung von ca. 30 Euro.
    Daraufhin habe ich meine Vermieterin ein E-Mail geschrieben - ich bekam keine Antwort.
    Ich war so naiv zu glauben, dass die Baustelle eh gleich vorbei sein wird, das Haus (Riesenblock) sieht schon fast fertig aus.
    Nun habe ich erfahren, dass das Haus erst im zweiten Quartal 2013 fertig sein soll.
    Ich war schockiert und habe meinen ganzen Mut zusammen gefasst und habe der Vermieterin noch eine E-Mail geschrieben, in der ich erwähnt habe, dass ich von einer anderen Mieterin weiß, dass ihre Miete gemindert wurde.

    So, sorry, für die lange Geschichte.
    Nun, da ich sehr unsicher bin deswegen und Angst habe, dass die Vermieterin von mir sehr genervt ist, möchte ich gern wissen, welche Rechte ich habe.
    Es kann doch nicht sein, dass eine andere eine Mietminderung bekommt und ich einfach ignoriert werde.

    Bitte um Rat.

    Viele Grüße

  • Nicht der Vermieter muss Ihnen eine Minderung zusprechen, sondern Sie müssen eine Minderung erklären.
    Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, können Sie dies in angemssener Höhe machen.

  • So, sorry, für die lange Geschichte.


    Hallo KaBa,
    leider muss ich Dich enttäuschen: Deine VM hat mit der Baustelle nichts zu tun, Euer Mietvertrag ebenfalls nicht.
    Auch wenn jemand anders Mietminderung bekommt, kannst Du daraus für Deinen MV keinerlei Rechte ableiten.

  • Hallo,

    schau mal hier evtl. hilft das weiter.

    Bitte beachte, das die Prozente einer Minderung sich teilweise von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

    In dem Fall sieht es aber meiner Meinung nach so aus, als ob Du das hinnehmen musst.

    Im Zweifelsfall immer einen Profi fragen :D


    Hoppla link zeigt es nit an.... Ich kopiere mal ganz dreist!

    Mietminderung wegen Baulärm
    ALLGEMEIN / MIETMINDERUNG
    Lärm ist einer der Stressfaktoren Nummer eins. Verständlich, dass man nach einem anstrengenden Arbeitstag zu Hause entspannen möchte und nicht von Renovierungsarbeiten im Haus oder der lauten Baustelle nebenan belästigt werden möchte. Oft lässt sich Baulärm jedoch nicht verhindern, doch stellt er in einigen Fällen einen Mangel dar und berechtigt daher den Mieter zu einer Mietminderung wegen Baulärm.
    Lärm von Baustellen

    Unterschieden wird zwischen gewerblichen Baulärm, der zum Beispiel bei Erbauung, Änderung, Unterhaltung oder Abbruch von baulichen Anlagen entsteht oder etwa bei Bauarbeiten in Wohnungen, die von Firmen ausgeführt werden. Heimwerkertätigkeiten gelten hingegen nicht als Baulärm, sondern als Nachbarschaftslärm.

    Ein unzumutbare Lärmbelästigung, vor allem wenn sie während der Ruhe- und Nachtzeiten auftritt, kann eine Mietminderung erlauben. Es ist dabei egal, ob der Lärm von Baustellen im Haus oder von Baustellen, die außerhalb des Hauses liegen, hervorgerufen wird. Auch tut es in Bezug der Minderungsmöglichkeiten nichts zur Sache, ob der Vermieter rechtlich oder tatsächlich gegen die Belästigung vorgehen kann.
    Mietminderung wegen Baulärm in Prozent

    Laut § 536 BGB ist eine Mietminderung nicht zulässig, wenn man bereits vor dem Einzug in die Mietsache Kenntnis davon hatte. Bezieht man also zum Beispiel eine Wohnung in einem Neubaugebiet, muss man Baulärm bis zur vollständigen Bebauung desselben hinnehmen. Dies gilt auch für den Fall bereits laufender Bauarbeiten an oder in dem Haus, in dem sich eine neu gemietete Wohnung befindet.

    Auch wenn ersichtlich ist, dass Renovierungsarbeiten anstehen oder der Vermieter bereits vor Unterzeichnung des Mietvertrages darauf hinweist, dass in Kürze eine Großbaustelle in der näheren Umgebung entstehen wird, ist eine Minderung der Miete wegen des Baulärms nicht möglich.

    Die Höhe der Mietminderung

    Die Höhe der Mietminderung lässt sich nicht pauschal angeben. Eine Spanne, an der man sich orientieren kann, liegt zwischen 5 Prozent Minderung (die Belastung durch den Baulärm ist gering) bis hin zu 35 Prozent Mietminderung (die Belastung durch Dreck, Lärm und Staub ist sehr stark). Je nach Ausmaß der Beeinträchtigung wurden von Gerichten aber auch bereits höhere Minderungen wegen Baulärm gewährt.

    Quelle: Hanhoerster Mietminderungstabelle

    2 Mal editiert, zuletzt von Hoellenfeuer (11. Juni 2012 um 18:20)

  • Vielen Dank an alle anderen Benutzer für die nützlichen und netten Antworten!

    Ich bin der Meinung, die Vermieterin hätte mir sagen sollen, dass hier ein riesiges Wohnhaus gebaut wird.

    Ich versuche es noch mal schriftlich und fordere eine Mietminderung der Kaltmiete um 10% so wie bei anderen Mietern.

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