Trägt auch wieder nicht zur Antwort bei
Beiträge von ex-mieter
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Dann behaltet es für euch ob ihr euch an der Diskussion beteiligen wollt.
Es spricht nicht dagegen eine Diskussion parallel in div. Foren zu führen.
Alles andere verlängert den Thrad nur unnötig und trägt in keiner Weise etwas zur gestellten Frage bei. -
Tut nichts zur Sache!
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Im Vertrag steht lediglich
" Kosten einer notwendig werdenden Zwischenablesung und Nutzerwechselgebühr trägt der Mieter, wenn sein Verhalten sie veranlasst hat."
Doch welches Verhalten des Mieters ist gemeint? Haus und Grund meint dazu lediglich Kündigung
Ein Einzug ist keine Kündigung und eine Aufhebung der Mietvertrags im einvernehmen und Verzicht auf Schadensersatz ist ebenfalls keine Kündigung. -
Mir wurde vom Vermieter/Abrechnungsunternehmen sowohl beim Einzug vor 4 Jahren (15 €) als auch beim Auszug (35€) sog. Nutzerwechselkosten in Rechnung gestellt.
Im Vorgedruckten Mietvertrag von "Haus und Grund" steht folgendes: Kosten einer notwendig werdenden Zwischenablesung und Nutzerwechselgebühr trägt der Mieter, wenn sein Verhalten sie veranlasst hat."Erklärung von der Eigentümerschutzgemeinschaft "Haus und Grund" verhalten des Mieters...z.B. bei Kündigung.
Zu einer Kündigung kam es aber nicht, da der Mietvertrag vorzeitig aufgehoben wurde (in beiderseitigen einvernehmen)
Frage: Ist es dennoch gerechtfertigt, sowohl bei Einzug als auch bei Auszug mir diese Nutzerwechselkosten in Rechnung zu stellen
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