Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin vor 2 Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Da die Küche kein Fenster hat, ist dort eine Abzugshaube angebracht. Wenn man diese jedoch einschaltet, stinkt die Luft, die die Abzugshaube wieder rausbläst, sehr nach altem Fett. Nach eigenen Aussagen des Vermieters wurden die Filter der Abzugshaube noch nie ausgewechselt.
Sind die Kosten für neue Filter und eine Wartung des Geräts nun vom Mieter zu tragen oder ist der Vermieter verpflichtet diese zu übernehmen?
Ich danke vielmals für Ihre Antworten!
Dunstabzugshaube stinkt sehr - Filterwechsel Mieter- oder Vermietersache?
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Sonnenblume73 -
9. Juni 2012 um 00:35 -
Erledigt
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Hier bin ich um eine Antwort sehr verlegen.
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Zitat
vom Mieter zu tragen
Sollte es in deiner Wohnung trotz Sonnenschein dunkel bleiben, könnte es an den verdreckten Fenstern liegen.
Hier die Denkaufgabe: Wer ist wohl für das Putzen der Fenster zuständig?
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Da fehlen auch mir die Worte

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Naja.. also wenn nur die Abzugshaube leicht verschmutzt wäre, wäre das ein anderes Thema. Das Ding ist, dass die Abzugshaube selbst nach dem Putzen noch stark müffelt, es also an dem Vliesfilter und dem Aktivkohlefilter liegen muss (Letzterer ist ziemlich teuer).
Da ich jedoch erst vor 2 Monaten eingezogen bin, ist die Verschmutzung nicht mein Verschulden, sondern das Versäumnis meiner Vormieter. Nun dachte ich mir, da die Abzugshaube ja Vermietereigentum ist, dass er wie beispielsweise bei einem Wasserboiler dazu verpflichtet ist, das Teil regelmäßig zu warten.. Eine ernste statt schnippische Antwort wäre zur Abwechslung sehr nett.
Danke -
Zitat
dass er wie beispielsweise bei einem Wasserboiler dazu verpflichtet ist, das Teil regelmäßig zu warten.
Wo hast du denn diese Information her?
Wartungsarbeiten an gemieteten Gegenständen (Durchlauferhitzer, Etagen- bzw. Zentralheizungen, etc.) sind als Betriebskosten umlegbar.
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Nun dachte ich mir, da die Abzugshaube ja Vermietereigentum ist, dass er wie beispielsweise bei einem Wasserboiler dazu verpflichtet ist, das Teil regelmäßig zu warten.. Eine ernste statt schnippische Antwort wäre zur Abwechslung sehr nett.
DankeDas geht auch:
Nun dachte ich mir, da die Fenster ja Vermietereigentum ist, dass er wie beispielsweise bei einem Wasserboiler dazu verpflichtet ist, das Teil regelmäßig zu warten (putzen)..Das ist keine schnippische Antwort, sondern nur eine Abwandlung Ihrer Denkweise.
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Kurz
zuständig sind Sie. Da hätten Sie beim Einzug besser aufpassen müssen.
Drei Möglichkeiten:
1. Sie bestellen einen Handwerker der die Abzugshaube in Ordnung bringt und bezahlen die Rechnung.
2. Der Vermieter bestellt einen Handwerker der die Abzugshaube in Ordnung bringt und Sie bezahlen die Rechnung.
3. Der Vermieter bestellt einen Handwerker und bezahlt die Rechnung, sie begleichen die Rechnung über die Nebenkostenabrechnung, wo diese Wartungskosten umgelegt werden.Eins haben alle drei Möglichkeiten dummerweise gemeinsam, ist ihnen aber wahrscheinlich schon aufgefallen.

Tipp .. reden Sie mal mit ihrem Vermieter, eventuell kann er ja noch versuchen was von Vormieters Kaution abzuzweigen (versteckter Mangel). Aber wenig Hoffnung habe ich da viel.
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