Vorraussichtliche kündigung ende des monats

  • hallo zusammen
    ich bin ein verzweifelter frischling hier

    es geht darum das ich meine nachzahlung nicht zahlen kann
    als der vermieter mir diese nachzahlung überreicht Hatt er mir gesagt das er es spätestens bis ende des jahres haben will
    nun ist es aber so das ich eben mit der frau vom vermieter geredet hab und die das geld bis ende des monats haben wollen sonst bekomme ich eine kündigung


    ich bin zu 50% behindert aufgrund psychicher erkrankungen und bin arbeitsunfähig gestell
    habe eine staatlich anerkannte betreuerin die eine kopie von dieser nachzahlung bekommen hat
    ich hab sie jetzt länger nicht erreichen können und hab es teilweise einfach verpennt

    nun steh ich da keine ahnung was ich machen soll
    danke schonmal im vorraus

    €: ich habe vergessen zu erwähnen das die zentralheizung langsam den geist aufgibt laut vermieter was auch der grund is warum sie das geld sofort haben wollen

    Einmal editiert, zuletzt von Kelno0 (8. Juni 2012 um 10:23)

  • Zur Prüfung der Betriebskostenabrechnung steht Ihnen 1 Monat zu.
    Bei Richtigkeit hat bis dahin die Nachzahlung zu erfolgen.
    Ein vom Vermieter eingräumte weitere Frist ist reine Kulanz.
    Krankheiten gelten dabei nicht als Entschuldigungsgrund.

  • Die Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort fällig. Spätestens nach 30 Tagen gerät der Mieter in Verzug.

    Die fristlose Kündigung einer Wohnung ist aber nur möglich, wenn der Mieter mit der Zahlung der Miete für 2 Monate im Rückstand ist.

    Besorgen Sie sich schnellstens beim Amtsgericht einen Beratungsschein (ich denke, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind) und lassen Sie sich von einem Anwalt für Mietrecht beraten.

  • die miete bekommt er jeden monat
    es geht nur um diese nebenkosten
    ich kann also davon ausgehn das diese mündliche vereinbarung ungültig ist ?

    und ich wollte es nicht als entschuldigung einbringen nur eine ausführliche beschreibung der mommentanen situation erstellen

    vielen dank für die antworten

  • Zitat

    ich kann also davon ausgehn das diese mündliche vereinbarung ungültig ist ?

    Mündliche Absprachen haben den Nachteil, dass sie kaum bis garnicht zu beweisen sind, wenn es hart auf hart kommt.

  • >kann er nicht auch auf die kaution zurückgreifen ?

    Nicht ohne weiteres und Sie wären zur Auffüllung verpflichtet.

    Die Summe wurde nicht genannt, aber sprechen Sie doch nochmal mit Betreuer und Vermieter über eine Ratenzahlung. Für den Vermieter besser als das Geld nicht zu bekommen.

  • als der vermieter mir diese nachzahlung überreicht Hatt er mir gesagt das er es spätestens bis ende des jahres haben will

    nun ist es aber so das ich eben mit der frau vom vermieter geredet hab und die das geld bis ende des monats haben wollen sonst bekomme ich eine kündigung

    die zentralheizung langsam den geist aufgibt

    Hallo Kelno,

    um Missverständnisse zu vermeiden, etwas Juristendeutsch:

    Es dürfte sich wohl um die aus der Betriebskostenabrechnung zu Deinen Lasten resultierende Nachzahlung handeln. Wenn Dein Vertragspartner kulanterweise Dir Zeit bis Ende des Jahres gibt, gilt dies.

    Die Androhung der Kündigung halte ich für Pillepalle einer unberechtigten Dritten.

    Wie bereits empfohlen: Beratungsschein und auf Mietrecht spezialisierten RA aufsuchen. Vielleicht besuchste mal vorher einen Mieterverein, MV und Abrechnung nicht vergessen mitzunehmen.
    Sind die in der Abr. aufgeführten Werte korrekt/glaubwürdig/nachvollziehbar? Mit Vorjahresabr. vergleichen.

    Auffüllung durch Abzug von der Kaution? Nicht, wäre eine Zweckentfremdung.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (11. Juni 2012 um 18:43)

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