Hallo zusammen,
in meinem Mietvertrag steht:
Zitat
§ 3 Mietdauer
1. Das Mietverhältnis beginnt am xyz und läuft auf unbestimmte Zeit.
2. Das Mietverhältnis ist erstmalig zum xyz (+3 Jahre) mit gesetzlicher Kündigungsfrist kündbar.
3. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
Kann ich als Mieter weiterhin mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen, sodass sich hier nur der Vermieter verpflichtet? Und wenn nicht, welche Möglichkeiten hätte ich denn, wenn ich während dieser Zeit die Miete nicht mehr zahlen könnte?
Vielen Dank