Wasserschaden: Anspruch auf Renovierung aller Schäden?

  • Guten Tag, liebe Forumsmitgleieder !

    In meiner Wohnung gab es einen massiven Wasserschaden, von den 3 Zimmer, 10 Wände und gut 20 qm der Decken betroffen sind. Ursache war ein Rohrbuch in der Wohnung über mir. Meine Mietminderung wurde widerspruchslos akzeptiert, so weit, so gut.

    Nun aber steht die Renovierung an, und es zeigt, sich, dass der Vermieter nicht gewillt ist den vollen Schaden zu beheben.

    Da die Decken völlig durchnässt waren, hängen teilweise die Rigipsplatten unter der Decke durch und nach den Trocknen habe sich Risse gebildet. Es gab bereits eine Begehung mit einem Gutachter der Gebäudeversicherung, und der sagte bei Anblick der Decken "Das sieht ja schlimm aus. Muss in jedem Fall auch gemacht werden". Ich vermute daher, dass die Versicherung auch den Austausch der Rigipsdecken bezahlt.

    Vom Hausbesitzer hiess es nun aber, man werde nur streichen, andere Schäden werden nicht übernommen. Meine Wohnung wäre damit in einem deutlich schlechteren Zustand als vor dem Wasserschaden.

    Daher meine Frage: Habe ich einen Anspruch, dass die Deckenschäden vollständig behoben werden oder muss ich das einfache Anstreichen akzeptieren ? Was wäre eine angemessen Vorgehensweise ?

    Vielen Dank und herzliche Grüße !

  • Nein, nein, so schnell laß ich Euch nicht sterben,

    in "Mietrecht.de" vom 23.5. unter Mietminderung

    Beitrag Flachdach und Wasserschaden - Vermieter Pflicht
    wir wohnen seit 18 Monaten (Jan 2011) in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus welche sich direkt unter dem Dach befindet. Bei dem Dach handelt es sich um ein Flachdach.Bei Einzug war klar, dass das Flachdach im Bereich des Treppenhauses Undichtigkeiten hatte und der Vermieter hat schriftlich bestätigt, dass diese beseitigt werden.

    Als wir Anfang 2012 von einem Urlaub zurückkamen erwartete uns eine böse Überraschung, denn durch die Decke im Wohnzimmer tropfte es wohl seit mehreren Tagen in unsere Mietwohnung.

    Der Vemieter sah sich den Schaden an und versprach das Flachdach in der wärmeren Zeit zu reparieren - gleichzeitig hat er uns eine Mietminderung von 250 EUR ( wir haben 950 EUR Kaltmiete (-250 EUR) + 300 NK) eingeräumt die z.Z. noch gilt.

    Abgesehen von der abgehängten Decke (mit vielen braunen Flecken) und Stockflecken an den Wänden im Wohnzimmer entstand dabei noch ein Schaden von ca 5200 EUR an eigenen Einrichtungsgegenständen (Teppich 3000 EUR Kaufdatum 04/2011 und Rietfeld Stuhl 1800 DM Kaudatum 08/95 (jetziger Wiederbeschaffungspreis 2200 EUR).

    Wir haben eine Hausratsversicherung (Allianz) jedoch hat die die Übernahme, weil es sich nicht um einen Leitungswasserschden handelt, abgelehnt. "Allgemeine Wassserschäden" kann man lt Allianz nicht in der Hausratversicherung versichern.

    Wir haben daraufhin im Februar den Schaden dem Vemieter gemeldet und der seiner Versicherung, doch auch die weigert sich den Schaden zu übernehmen.

    Nun stellt sich fogende Fragen:

    wer haftet für den entstanden Schaden an den beweglichen Teilen (Möbel)?? Der Vemieter wusste von der Undichtigkeit des Daches und hat mehrere unfächmännische Reparaturen ausführen lassen. Die Vormieter haben uns mittlerweile auch bestätigt, dass es bei Ihnen im Wohnzimmer auch einen Wasserschaden gab!

    Wie bringen wir den Vermieter dazu, dass Dach fachmännisch reparieren zu lassen (mittlerweile kommt auch Feuchtigkeit durch die Decke in unseren Flur und im Wohnzimmer tropft nach wie vor Wasser aus der Decke in einen stehenden Eimer. Der Zustand so ist auf Dauer nicht tragbar. Der Vermieter hatte vor 3 Wochen auch ein Dachdecker Firma da, die haben ein Angebot für die komplette Sanierung des Flachdaches gemacht. Scheinbar war es aber so teuer, das wir das Gefühl haben der Vermieter will das Problem nun "aussitzen".

    Wir wollen auf keinen Fall aus der Wohnung ausziehen und hatten bei Mietbeginn eine langfristige Nutzung der Wohnung mit dem Vermieter vereinbart (besprochen waren mehr als 10 Jahre - Mietpreisgarantie hat er uns im Mietvertrag für 4 Jahre gegeben). Haben mittlerweile auch viele Einrichtungsgegenstände nur für die Wohnung gekauft weil wir mit einer dauerhaften Nutzung rechneten.

    Billiger wäre es für den Vemieter uns zu kündigen und die Wohnung leer zu lassen, als die Sanierung des Daches in Angriff zu nehmen und uns unseren Schaden zu ersetzten. Haben jetzt ein wenig Sorge.....

    Eine Rechtschutzversicherung mit Mietrechtschutz habe ich und dem Vemieter mitgeteilt, dass wenn sich bis Anfgang Juli sich nichts tut, ich einen Rechtsanwalt einschalte.

    Für kompetente Antworten danke ich hier schon mal in aller Form und Höflichkeit.

    Meine Kompetenz endete mit einem Hinweis auf eine Inanspruchnahme eines Anwaltes. Materie war mir zu heikel.

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