Miete einer Garage/Halle

  • Hallo,
    ich hoffe ihr könnt uns helfen.

    Dezember letzten Jahres haben mein Kumpel und ich eine Hallo zum schrauben an unseren Autos gemietet.
    Alles ist mündlich gelaufen und das Geld in Bar übergegangen.
    Laut meiner recherchen ist ein mündlicher Mietvertrag genauso gültig wie ein schriftlicher. Ist dem so?
    Im Dezember wurde uns zugesichert dass Ende Februar Anfang März der Stromanschluss gelegt wird. Dem ist bis heute nicht passiert!

    Nun haben wir uns was neues gesucht. Haben ihm das mitgeteilt und wollten unsere ganzen Sachen zusammenpacken.

    Leichter gesagt als getan, er hat das Schloss des Tores am Gelände gewechselt. Wir haben ihn angerufen und uns mit ihm getroffen. Da meinte er wir würden den Schlüssel nicht bekommen er ist dabei wenn wir unsere Garage ausräumen. Und wir könnten ihm gar nichts weil wir keinen Mietvertrag haben. Während des Gespräches kamen auch Beleidigungen und schuppsen seiner Seite.

    Miete wurde immer im vorraus bezahlt für 3 Monate.
    Bis Ende Juni ist also bezahlt. Nun können wir die Garage schon fast 2 Wochen nicht mehr betreten da uns der Schlüssel fehlt.

    Nun unsere Frage was können wir alles tun?

  • Ein mündlicher Mietvertrag ist grundsätzlich möglich es ist aber dringend davon abzuraten. Ihr habt Euch hoffentlich die Mietzahlung quittieren lassen. Verweigert der Vermieter die Nutzung der Mietsache könnt ihr die Miete um 100 % kürzen, bzw. das Geld zurückfordern.

    Ihr solltet hier zum Anwalt gehen, denn dass hat nicht mehr wirklich viel mit Mietrecht zu tun.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (31. Mai 2012 um 10:15)

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