Warmwasserkosten Verteilung

  • Hallo Zusammen,

    das Haus (ca. 15 Wohneinheiten) wo wir unsere Wohnung mieten verfügt über keinerlei Wasserzähler pro Wohnung.
    Der Warmwasser wird unabhängig vom Frischwasser (Berechnung hier in Personen mal Tage), sondern Anteilsmäßig der gesamten Brennstoffkosten mit 100% Grundkosten, aufgeteilt auf die beheizbare Wohnfläche berechnet.

    Wenn ich §8 der Heizkostenverordnung richtig verstehe dürften maximal 50% nach Wohnfläche berechnet werden.
    Da ein Verbrauch auf Grund der fehlenden Wasseruhren ja nicht direkt zu ermitteln ist, kann deswegen 100% nach Wohnfläche berechnet werden?

    Persönlich finde ich die Regel das hier überhaupt nach Wohnfläche berechnet wird nicht so toll, denn ich gehe ja nicht öfter Baden, nur weil ich eine größere Wohnung habe.

  • Bei 15 WE ist der Vermieter laut Heizkostenverordnung verpflichtet Wärmemengenzähler zu installieren.
    Nehmen Sie hierzu einen Anwalt, welcher die notwendigen Schritte zur ordnungsgemäßen Durchsetzung der Heizkostenverordnung einleiten wird. Möglicherweise könnte das zur Klage führen.

  • Vielen Dank für die Antwort.
    Wo finde die passende Passage in der Heizkostenverordnung?

    Die Heizkosten für Warmwasser machen den Kohl aktuell zwar nicht fett, aber es stimmt hier was ganz allgemein nicht.
    Bin für jeden Tipp dankbar.

  • Imho sollte man hier Kosten der Warmwasserversorgung und Heizkosten nicht durcheinanderwerfen.

    Wie werden in der Liegenschaft denn die Heizkosten ermittelt, Meßgeräte an der Heizung? Macht die Abrechnung eine Firma?

    Wenn ich die Infos hinter dem Link richtig interpretiere ist aktuell für die Warmwasserversorgung keine separate Messung/Abrechnung vorgeschrieben.

    Nach qm wird normal immer abgerechnet wenn kein Verbrauch ermittelt wird.

    Gerecht wird es erst wenn alle Einheiten mit Kalt/Warmwasserzähler ausgestattet sind und selbst dann kommt es noch regelmäßig zu Differenzen zwischen Hauptzähler und Wohnungszählern. Bis 15% ist normal, ich habe aber auch schon 100% erlebt.

  • Jede Wohneinheit hat elektronische Zähler an den Heizkörpern, die von einer Firma (Brunata) abgelesen werden.

    Von den gesamten Heizkosten werden ca. 12% abgenommen, die wiederum zu 100% nach qm den Warmwasserpreis ergeben.

    Die Heizkosten werden mit 50% Grundkosten und 50% Verbrauchskosten (Einheiten) auf die qm umgelegt.

  • Zitat

    Wo finde die passende Passage in der Heizkostenverordnung?

    Bitte lesen und verstehen Sie jeden Paragraphen dieser Verordnung:

    Heizkostenverordnung

    da werden Sie dann fündig.

    Was ich nicht verstehen kann ist, wenn ein Dienstleister die Abrechnung der Heizkosten vornimmt, dass hier nicht nach dem Gesetz vorgegangen wird.

  • Ich denke schon, dass hier konform abgerechnet wird.

    Es geht hier nur um die Warmwasserabrechnung, die 12% werden ggf. durch einen Wärmemengenzähler an der Heizung ermittelt. Nur die pauschale Annahme von 18% ist nicht mehr erlaubt. Hier hilft ein Blick in die Details der Heizkostenabrechnung.

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