Hallo und zwar geht es darum ich habe einen Mietvertrag für gewerbliche Räume und Garagen bekommen obwohl ich eine Mietwohnung gemietet habe.Jetzt ist es so das diese Wohnung in einem dreistöckigen Haus und ist nicht abschliessbar das heisst das der jenige der über mir wohnt im DG immer durch meinen Flur geht und auch frei zutritt zu meinen Räumen hat.Jetzt ist es zum Glück so das der wo über mir wohnt mein Freund ist da wir uns jetzt entschieden haben zusammen zu ziehen und wir auf Wohnungssuche sind komme ich nun zu meiner eigentlichen Frage in meinem Vertrag unter Mietdauer steht das Mietverhältnis beginnt am 1.Januar 2012 und es wurde angekreuzt Es läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teil gekündigt werden: und dieses hat sie durchgestrichen und zwar innerhalb der gesetzlichen Fristen nach § 580 a Abs. 2 BGB und mit einer Frist von ...Monaten zum Ablauf des Kalender-,Halb-,Viertel-,jahres.
Hab ich jetzt die 3 monatige Frist einzuhalten obwohl es durchgestrichen ist?Und ist der Vertrag überhaupt gültig da es sich ja um einen für gewerblich Räume und Garagen handelt und um keinen Wohnungs Mietvertrag.Desweiteren steht auch keine qm zahl drin.Ich hoffe es ist halbwegs verständlich
Hilfe!
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Rajima -
25. Mai 2012 um 17:07 -
Erledigt
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Die Kündigung kann laut gesetzlicher Grundlage von 3 Monaten erfolgen.
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Ja bei Mietverträgen von Mietwohnungen.Den hab ich aber nicht ich hab ja einen für gewerbliche Räume und Garagen.Da ist der Paragraph ganz anders und zudem dieser von der Vermieterin durchgestrichen worden.Da steht nur kann von beiden Parteien gekündigt werden.Unter welchen fristen das hat sie alles durchgestrichen.Und ist das überhaupt gültig einen Mietvertrag für gewerblich Räume und Garagen zu nehmen obwohl es sich um eine privat genutzte Mietwohnung handelt bzw. Zimmer da ich ja meine Wohnung abschliessen kann da alles offen ist.
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Da kann ich Ihnen auch nicht helfen. Sie sollten schon mal selbst wissen, was sie unterschreiben.
Konnten Sie nicht lesen, dann hätten Sie auch nicht irgendetwas einfach unterschreiben dürfen.
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