Ja bei Mietverträgen von Mietwohnungen.Den hab ich aber nicht ich hab ja einen für gewerbliche Räume und Garagen.Da ist der Paragraph ganz anders und zudem dieser von der Vermieterin durchgestrichen worden.Da steht nur kann von beiden Parteien gekündigt werden.Unter welchen fristen das hat sie alles durchgestrichen.Und ist das überhaupt gültig einen Mietvertrag für gewerblich Räume und Garagen zu nehmen obwohl es sich um eine privat genutzte Mietwohnung handelt bzw. Zimmer da ich ja meine Wohnung abschliessen kann da alles offen ist.
Beiträge von Rajima
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