Ein junges Paar zieht in eine gemeinsame Wohnung, der Mietvertrag läuft auf beide. Eine Kaution von 900 Euro wurde hinterlegt.Nach kurzer Zeit kommt es zum Streit und die beiden trennen sich. Der weibliche Part verbleibt erst einmal in der Wohnung.
Man bittet den Vermieter um einen Aufhebungsvertrag, dem er auch zustimmt unter der Bedingung die Wohnung ordnungsgemäß und ausgeweisst zurück zu geben.
In den letzten 3 Wochen hat sich der weibliche Teil in der Wohnung dann ordentlich "gehen lassen". Schimmelnde Essensreste, Müll, teilweise Hundekot und kaputte Möbel waren die Hinterlassenschaften von ihr. Sie ist raus aus der Wohnung und hat sich um nichts mehr gekümmert.
Das Herrichten, reinigen, ausweissen und entmüllen ist am männlichen Part hängengeblieben. Mit einer weiteren Person wurde die Wohnung hergerichtet. Gerüche waren nach Reinigung nicht festzustellen
Mitte November 2011 wurde dann im beisein des Vermieter die Wohnung ohne Beanstandung übergeben. Man hat seit dem nichts mehr vom Vermieter gehört!
Jetzt, Mitte Mai 2012, nachdem man telefonisch nach geharkt hat, wann man mit der Rückzahlung der Kaution rechnen kann sagte dieser er würde die Kaution einbehalten. Aufgrund von übelen Gerüchen hätte er die Wohnung 3 Monate lang nicht weitervermieten können und hätte auch noch "nacharbeiten" müssen.
Und wenn man nicht "Ruhe gibt" würde er per Anwalt Mietausfälle für 3 Monate und weitere Renovierungskosten einklagen... Anzumerken wäre noch das ihm das hinterlassene Chaos der Madame bekannt war.
Man versteht die Welt nicht mehr! Hätte er nicht nach dem Auszug direkt das ganze bemängeln müssen? Die Anschuldigungen kommen aus heiterem Himmel!