Kaution wegen Geruch einbehalten

  • Ein junges Paar zieht in eine gemeinsame Wohnung, der Mietvertrag läuft auf beide. Eine Kaution von 900 Euro wurde hinterlegt.Nach kurzer Zeit kommt es zum Streit und die beiden trennen sich. Der weibliche Part verbleibt erst einmal in der Wohnung.
    Man bittet den Vermieter um einen Aufhebungsvertrag, dem er auch zustimmt unter der Bedingung die Wohnung ordnungsgemäß und ausgeweisst zurück zu geben.

    In den letzten 3 Wochen hat sich der weibliche Teil in der Wohnung dann ordentlich "gehen lassen". Schimmelnde Essensreste, Müll, teilweise Hundekot und kaputte Möbel waren die Hinterlassenschaften von ihr. Sie ist raus aus der Wohnung und hat sich um nichts mehr gekümmert.
    Das Herrichten, reinigen, ausweissen und entmüllen ist am männlichen Part hängengeblieben. Mit einer weiteren Person wurde die Wohnung hergerichtet. Gerüche waren nach Reinigung nicht festzustellen
    Mitte November 2011 wurde dann im beisein des Vermieter die Wohnung ohne Beanstandung übergeben. Man hat seit dem nichts mehr vom Vermieter gehört!

    Jetzt, Mitte Mai 2012, nachdem man telefonisch nach geharkt hat, wann man mit der Rückzahlung der Kaution rechnen kann sagte dieser er würde die Kaution einbehalten. Aufgrund von übelen Gerüchen hätte er die Wohnung 3 Monate lang nicht weitervermieten können und hätte auch noch "nacharbeiten" müssen.
    Und wenn man nicht "Ruhe gibt" würde er per Anwalt Mietausfälle für 3 Monate und weitere Renovierungskosten einklagen... Anzumerken wäre noch das ihm das hinterlassene Chaos der Madame bekannt war.

    Man versteht die Welt nicht mehr! Hätte er nicht nach dem Auszug direkt das ganze bemängeln müssen? Die Anschuldigungen kommen aus heiterem Himmel!

  • Wer das Chaos angerichtet hat, spielt keine Rolle, wenn es tatsächlich Geruchsbelästigungen gab, sollte der Vermieter aber die daraufhin ergriffenen Maßnahmen z.B. Erneuerung Laminat, Fliesen oder ähnliches nachweisen können.

    Wurde ein Übergabeprotokoll angefertigt?

    Es ist ohne genaue Kenntnis der Situation schwer zu beurteilen ob die Einbehaltung gerechtfertigt ist. Ggf. kann man aber durch geschicktes Verhandeln vielleicht noch einen Teil der Kaution zurückerhalten, quasi einen Vergleich treffen, denn die Drohnung mit Anwalt können Sie ja im Prinzip auch. Mehr als die Kaution zu fordern ist für Vermieter schwierig, da es nur über den Klageweg geht. Daher würde ich der Drohung eher gelassen gegenüber stehen.

  • Das ganze macht mir eher den Eindruck als ob der Vermieter keine neuen Mieter so schnell gefunden hat und nun einen Sündenbock sucht der ihm die entfallenen Kosten erstattet.

    Wie gesagt, die Wohnung wurde vom Vermieter persönlich in Augenschein genommen. Es gab weder irgendwelche Schäden noch irgendwelche Gerüche die beanstandet wurden. Alles war ok. Ein Übergabeprotokoll wurde (aus Unerfahrenheit) nicht angefertigt.
    Das Geruch ein versteckter Mangel sein soll ist mir nicht ganz klar. Wenn er die Wohnung 3 Monate lang wegen übelem Geruch nicht vermieten konnte hätte er auch damals bei der Übergabe schon etwas bemerken müssen. Sowas kann man nicht verstecken!
    Ausserdem reden wir hier von 3 Wochen in denen sich Madame hat gehen lassen und nicht von zig Monaten. Hier gehts um vergammelte Lebensmittel in Töpfen, dreckiges Geschirr, Müll und Hundekot von einem Minihund. Meine Vermutung war auch schon das sie den "Mist" aus Frust an der gescheiterten Beziehung in der Wohnung verstreut hat. Zumindest war nach Reinigung kein übel riechender Gestank zu bemerken.

  • Also ich würde hier Nachweise fordern über ggf. durchgeführte Maßnahmen wenn hier wirklich Gestank vorlag, ausserdem sollte sobald der versteckte Mangel festgestellt wird, dem Mieter noch die Möglichkeit gegeben werden diesen auf eigene Kosten / durch Eigenleistung zu beheben.
    Hier ist der Verdacht tatsächlich naheliegend, nur wird es schwierig werden, an das Geld ohne Klage zu kommen.

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