Mieterhöhung vor Einzug durch Modernisierung

  • Hallo alle zusammen,

    ich hätte eine Frage zu meiner neuen Wohnung:

    Ich habe vor 2 Wochen meinen neuen Mietvertrag (andere Wohnung) unterschrieben. Der Einzugstermin/Mietbeginn ist der 01.08.12. Mir wurde vorher schon mitgeteilt, dass evtl. die Fenster erneuert werden von Holz auf neue Kunststofffenster. Gestern hat mich jetzt der Vermieter angerufen und gemein auf meine Anfrage, ob neue Fenster rein kommen, dass ein Schreiner beauftrag wäre und dieser prüfen soll, ob neue Fenster eingebaut werden müssen oder nicht.

    Wenn neue Fenster eingebaut werden hat dieser gemeint müsste man sich noch einmal zusammen setzen und die Miete erhöhen und evtl. den Mietvertrag ändern (Mietbeginn 01.09.12) Jetzt habe ich nur mit der aktuellen Miete gerechnet und nicht gleich mit einer Erhöhung die ich mir nicht leisten kann. Zudem habe ich meine Wohnung bereits zum 01.08.12 gekündigt.

    Kann der Vermieter eine Mieterhöhung verlangen und den Mietvertrag änder (Mietbeginn)?

    Vielen dank für Eure Antworten

  • Der Einbau neuwertiger Fenster (von Holz auf Kunststoff)ist eine nachhaltige Modernisierungsmaßnahme, von welcher auch Sie profitieren würden. Die daraus resultierenden Modernisierungskosten können den Mieter, bis zu einem gewissen Prozentsatz, auf zu die Miete zugerechnet werden.
    Näheres steht zu Hauf' im Internet.

  • Das habe ich auch schon gelesen, dass Moderniesierungen zu 11 Prozent im Jahr angerechnet werden können.

    Habe da aber auch noch gelesen, dass es auch etwas gibt, dass wenn der Mietvertrag (mietverhältnis) z.b wie bei mir 01.08.12 beginnt dann geht das evtl. nicht, weil ja die wohnung zum 01.08 mit den neuen Fenstern und der unterschriebenen Miete ist, da Sie vor Mietbeginn eingebaut werden und nicht währenddessen.

    Ist da was dran?

  • Nee, der Mietvertrag wurde zum Zeitpunkt mit den Holzfenstern unterzeichnet. Das war Ihr Wille. Ob Sie bereits darin wohnen oder ob Sie garnicht einziehen, ist bedeutungslos.
    Die Modernisierung hat ja stattgefunden und es wurde eine Verbesserung gegenüber den Zustand bei Vertragsunterzeichnung durchgeführt.
    Schade für Sie kleines Schlitzohr !

  • vielen lieben Dank für die Schnelle Antworten :D
    Na dann muss ich halt mal schaun was der Vermieter jetzt letztendlich macht erneuern oder reparieren und mit dem halt dann mal bei nem Kaffee drüber quatschen :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!