Hallo,
ich wohne zur Untermiete in einem alten Bauernhaus.
Ich habe dabei die gesamte obere Etage für mich.
Musste mir die Räumlichkeiten anfangs erst einmal durch umfangreiche Investitionen (Strom, Wasser, Bad, Küche, bauliche Änderungen etc.) bewohnbar machen.
Der Hauptmieter, der mit Einverständnis des Hauseigentümers an mich untervermietet hat, bewohnt bisher die untere Etage.
Nachdem nun mehrere Jahre verstrichen sind, hat der Hauptmieter kürzlich Eigenbedarf für eines meiner Zimmer angemeldet.
Nun traue mich nicht so recht, dagegen aufzubegehren aus Angst, er könnte mich dann ganz aus der Wohnung drängen, was ja bei Untermietverträgen relativ problemlos zu sein scheint.
Andererseits habe ich keinen "klassischen" Untermietvertrag. Damit das ganze Geld, das ich in die Renovierung gesteckt habe, nicht für die Katz ist, habe ich bei Vertragsabschluss wohlweislich folgenden Passus aufgenommen:
Mietdauer: Die Mietdauer bestimmt sich nach der Dauer des Hauptmietvertrages.
(Anmerkung: Die Mietdauer des Hauptmietvertrages betrug zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung 6 Jahre mit der Option ev. zu verlängern.)
Meine Frage nun: Nützt mir dieser Satz im Ernstfall in der Auseinandersetzung mit dem Hauptmieter etwas. Denn er schließt ja eigentlich eine vorzeitige Kündigung aus, oder?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße!