Hallo zusammen,
mein Freund wohnt bereits 10 Jahre in seiner Dachgeschosswohnung und nun sprach sein Vermieter ihn darauf an, dass die Wohnung sehr hellhörig wäre und er aus diesem Grunde den Boden bei ihm erneuern (dämmen) möchte. Und ihn dann, nach dem besagten Jahr Kündigungsfrist, kündigen möchte. In dieser Zeit der Sanierung, in dem Jahr Kündigungsfrist, könnte er doch sicher problemlos bei seinen Eltern wohnen, so der Vermieter.
(Finde das sehr respektlos...)
Ich würde gerne wissen, ob eine Bodenerneuerung, die anscheinend nicht notwendig ist, zur "Sanierung" gehört und der Vermieter tatsächlich Recht auf Kündigung hat? Selbst wenn der Boden kaputt wäre, würde das doch niemals rechtens, oder?
Vielen Dank für eure Antworten!
Lieben Gruß,
Pinselmaui