Kündigung wegen Bodenerneuerung - da hellhörig

  • Hallo zusammen,

    mein Freund wohnt bereits 10 Jahre in seiner Dachgeschosswohnung und nun sprach sein Vermieter ihn darauf an, dass die Wohnung sehr hellhörig wäre und er aus diesem Grunde den Boden bei ihm erneuern (dämmen) möchte. Und ihn dann, nach dem besagten Jahr Kündigungsfrist, kündigen möchte. In dieser Zeit der Sanierung, in dem Jahr Kündigungsfrist, könnte er doch sicher problemlos bei seinen Eltern wohnen, so der Vermieter.
    (Finde das sehr respektlos...)

    Ich würde gerne wissen, ob eine Bodenerneuerung, die anscheinend nicht notwendig ist, zur "Sanierung" gehört und der Vermieter tatsächlich Recht auf Kündigung hat? Selbst wenn der Boden kaputt wäre, würde das doch niemals rechtens, oder?

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Lieben Gruß,

    Pinselmaui

  • Hallo Pinselmaui,
    man darf einen einen Paragrafen aus den BGB nicht vergessen. Und zwar den Paragraf 573 BGB. Ordentliche Kuendigung des Vermieters. Darin steht unter anderen ... an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung ... gehindert ist... .
    In wie weit es auf die betroffenen Wohnung zu trifft, kann von hier aus nicht beantwortet werden.

    Kuendigungsschreiben in Bezug auf den Kuendigungsgrund genau ueberpruefen gegebenfalls in hinzunahme eines Fachmann/frau.
    Kuendigungfrist bei ordnungsgemaesser Kuendigung eines unbefristeten Mietvertrag durch den Vermieter bei eine Wohndauer von mehr als 10 Jahren > Neun Monate.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Zitat

    ... an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung ... gehindert ist... .

    Wo liest man denn hier von einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung. Dieser besagte Paragraph ist geschaffen worden, um Eigentümern von Schrottimmobilien die Möglichkeit zum Abriss derselben zu geben. Das dann frei gewordene Grundstück kann dann wirtschaftlicher bebaut und vermietet werden.

    Einer Dachgeschosswohnung einen neuen Fußboden zu spendieren ist mit Sicherheit kein gültiger Kündigungsgrund.

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