mündliche Vereinbarung

  • Hallö,

    habe leider ein Problem. Wir ( 2 Erwachsene, 2 Kinder 1 Hund) sind vor 2 1/2 Jahren in unsere jetzige Wohnung eingezogen. Alles Prima. Wohnung mit Garten, laut Expertise " Wohlfühlwohnung/ Edel und gemütlich). Mündliche Vereinbarung beim Einzug "Hund darf Terrasse, Garten und Hofeinfahrt ( mein Vermieter wohnt direkt hinter uns) mitbenutzen. Ebenfalls mündlich Vereinbart, das die Miete jeweils zum 10. des Monats gezahlt wird, da mein Lohn erst immer am 8. kommt. So leben wir eigentlich ohne Probleme in dieser Wohnung.

    Bis vor 2 Wochen. Nebenkostenabrechnung war unverständlich und Schimmel und Nässe im Haus ( seit 1 1/2 Jahren).Haben 1 Schlafzimmer auf eigene Kosten neu verputzt und renoviert. Schimmel kam 3 Monate später wieder. Vermieter " das ist kein schlimmer Schimmel. Also sind wir zum Mieterschutz. Alles Gut und Recht, aber die sagen, daß die Miete nie rechtzeitig ( zum 3.) gezahlt worden ist.

    Wie sieht es aus. Gibt es nicht sowas wie Gewohnheitsrecht. Wenn mein Vermieter nie etwas dagegen gesagt oder getan hat.

    Helft mir bitte

  • Laut BGB muss die Miete bis zum dritten Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters sein. Das ist Gesetz und etwas anderes gilt nur, wenn eine anderslautende Vereinbarung, z.B. zum 10. des Monats, im Mietvertrag vereinbart wäre.

    So lange Sie dieses Thema mit der verspäteten Miete nicht geklärt haben, werden Sie sich sicherlich schwer tun mit den angeführten Mängeln. Da man aber gegen Schimmel, der sich innen an Außenwänden breit macht nur von außen mit entsprechender Dämmung vorgehen kann, sollten Sie einen Umzug in eine gut gedämmte Wohnung (Energieausweis!!) ins Auge fassen.

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