Beiträge von schnuffi

    Hallo,

    würde sagen, daß das so nicht stimmt. Rechtlich darf ein Vermieter die Kaution tatsächlich bis zur endgültigen erstellung der Nebenkostenrechnung 6 Monate einbehalten. Er darf aber diesen Betrag nicht einfach von der Kaution abziehen. Auch hier hat der Mieter das Recht diese Abrechnung zu kontrollieren. Danach (wenn die Rechnung in Ordnung ist) kann der Mieter den ausstehenden Betrag zahlen. Eine Kaution ist eigentlich für Schäden in der Wohnung oder für ausstehende Mieten (zum Ausgleich) da. Nicht für Nebenkostenabrechnungen. Das hätten die Vermieter gern.

    Hallö,

    habe leider ein Problem. Wir ( 2 Erwachsene, 2 Kinder 1 Hund) sind vor 2 1/2 Jahren in unsere jetzige Wohnung eingezogen. Alles Prima. Wohnung mit Garten, laut Expertise " Wohlfühlwohnung/ Edel und gemütlich). Mündliche Vereinbarung beim Einzug "Hund darf Terrasse, Garten und Hofeinfahrt ( mein Vermieter wohnt direkt hinter uns) mitbenutzen. Ebenfalls mündlich Vereinbart, das die Miete jeweils zum 10. des Monats gezahlt wird, da mein Lohn erst immer am 8. kommt. So leben wir eigentlich ohne Probleme in dieser Wohnung.

    Bis vor 2 Wochen. Nebenkostenabrechnung war unverständlich und Schimmel und Nässe im Haus ( seit 1 1/2 Jahren).Haben 1 Schlafzimmer auf eigene Kosten neu verputzt und renoviert. Schimmel kam 3 Monate später wieder. Vermieter " das ist kein schlimmer Schimmel. Also sind wir zum Mieterschutz. Alles Gut und Recht, aber die sagen, daß die Miete nie rechtzeitig ( zum 3.) gezahlt worden ist.

    Wie sieht es aus. Gibt es nicht sowas wie Gewohnheitsrecht. Wenn mein Vermieter nie etwas dagegen gesagt oder getan hat.

    Helft mir bitte

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