Hallo,
würde sagen, daß das so nicht stimmt. Rechtlich darf ein Vermieter die Kaution tatsächlich bis zur endgültigen erstellung der Nebenkostenrechnung 6 Monate einbehalten. Er darf aber diesen Betrag nicht einfach von der Kaution abziehen. Auch hier hat der Mieter das Recht diese Abrechnung zu kontrollieren. Danach (wenn die Rechnung in Ordnung ist) kann der Mieter den ausstehenden Betrag zahlen. Eine Kaution ist eigentlich für Schäden in der Wohnung oder für ausstehende Mieten (zum Ausgleich) da. Nicht für Nebenkostenabrechnungen. Das hätten die Vermieter gern.